Eilmeldung: EuGh kippt auch Österreichisches Glücksspielgesetz *Update*

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Wie zu erwarten war, hat der Europäische Gerichtshof nun auch, zumindest das alte, österreichische Glücksspielgesetz  praktisch für ungültig erklärt. Das österreichische Glücksspielgesetz, das den Betrieb von Spielbanken Gesellschaften mit Sitz in Österreich vorbehält, sei mit dem Uniosrecht nicht vereinbar. Des Weiteren sei die „Vergabe der Konzessionen an Casinos Austria nicht im Einklang“ mit EU-Recht.

justitiaÄhnlich wie beim Urteil das deutsche Glücksspielrecht betreffend, bedeutet dieser Spruch des Europäischen Gerichtshofs aber nicht, dass staatliche Glücksspielmonopole per se abzulehnen sind. Ganz im Gegenteil, es geht nur darum, wie diese gehandhabt werden. Waren es im Falle Deutschlands vor allem die offensiven Werbekampagnen der staatlichen Anbieter, die den Richtern in Verbindung mit dem Deckmantel der „Spielsuchtprävention“ ein Dorn im Auge waren, ist es in Österreich das Vergabeverfahren der staatlichen Konzessionen.

Denn zum einen, „steht (es) nicht mit der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit im Einklang, dass bei der Vergabe der Kozessionen an die Casinos Austria AG keine Ausschreibung stattgefunden hat“ und zum anderen lässt die Bedingung, dass die Vergabe dieser Konzessionen nur an Aktiengesellschaften erfolgen kann, die ihren Hauptsitz in Österreich haben, nicht mit der in Europäischen Union garantierten Niederlassungsfreiheit vereinbaren.

Die staatliche Vergabe solcher Konzessionen wird dezidiert NICHT kritisiert, lediglich, dass diese ohne vorherige Ausschreibung vergeben und erneuert wurden. Aus österreichischer Sicht könnte dieser Urteilsspruch also sowieso hinfällig sein, da in dem neuen österreichischen Glücksspielgesetz, das seit Juni 2010 in Kraft ist, fragliche Passagen sowieso schon repariert wurden und im Jahr 2012 eine Neuvergabe der auslaufenden Spielbanklizenzen, die derzeit alle im Besitz der Casinos Austria sind, ansteht.

Anderes als Falle Deutschlands lässt sich bereits aus heutiger Sicht sagen, was dieser Urteilsspruch für Auswirkungen auf Poker haben wird: Wenig bis gar keine. Denn Poker wird in dem neuen Glücksspielgesetz, das zumindest in den heute vom EuGh  kritisierten Punkten mit dem europäischen Recht d’accord geht, (leider) behandelt. Einen ausführlichen Artikel zu diesem neuen Glücksspielgesetz findet ihr hier.

Ein Interview mit einem auf dieses Gebiet spezialisierten Anwalt könnt ihr in der nächsten Pokertoday Sendung sehen. Der Schwerpunkt dabei wird auf dem Deutschland betreffenden Urtil liegen.

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