No Tax – Hobbyspieler zahlt keine Steuern auf Pokergewinne

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Das ist gut gelaufen: Der Gang zum Fiskus wegen der Versteuerung eines Gewinns von über 300.000 Euro endete für einen Pokerspieler aus dem westfälischen Soest mit einem Happy End. Nach einer Prüfung stufte das Finanzamt den Mann als Hobbyspieler ein und verzichtete auf eine Steuerfestsetzung – er muss keinen Cent an den Staat abführen.

Die Gelder hatte er sich in den vergangenen drei Jahren hauptsächlich bei Turnieren im Internet erspielt. Mit der Zeit läpperte sich ein hübsches Sümmchen zusammen. Doch was tun damit? „Beim Finanzamt anmelden“, sagt Robert Kazemi, „damit nicht irgendwann die Steuerfahndung vor der Tür steht“. Der Rechtsanwalt aus Bonn hat den Soester – und noch weitere 50 Pokerspieler – unter seinen Fittichen.

Der Jurist beobachtet eine Zunahme der Begehrlichkeiten bei den Finanzbeamten, wenn es um die Gewinne von Pokerspielern geht. Zwar seien Gewinne aus Glücksspielen in Deutschland steuerfrei, doch durch den teilweise hohen zeitlichen Aufwand der für den finanziellen Erfolg am Table betrieben werden muss, würde schnell der Ruf nach gewerblicher Tätigkeit laut.

Die Suche nach versteckten Geldern und vermeintlichen Steuersündern im Meer der Pokerspieler treibt dabei ungewöhnliche Blüten. So sitzen beispielsweise in Köln Steuerbeamte die nichts anderes tun, als Statistikportale wie Hendonmob oder Pokerpages nach deutschen Spielern zu durchsuchen. Immer mit der Frage im Hinterkopf: Wer hat wann, wie viel gewonnen und was gibts es vor allem für den Fiskus zu holen?

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Der Spieler aus Soest ging selbst in die „Steueroffensive“ und informierte das Finanzamt über seine Gewinne. Die genaue Höhe behielt er erst einmal für sich. Das Finanzamt reagierte wie erwartet mit einer  Außensteuerprüfung. „Das ist ein probates Mittel der Finanzämter, wenn es um die Feststellung gewerblicher Einkunftsarten aus einem beschränkten Bereich, hier eben das Pokerspiel, geht“, erklärt Robert Kazemi.

Die Außenprüfung kann grundsätzlich bei jedem Steuerpflichtigen durchgeführt werden. Sie ist aber bei Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, ohne weitere Voraussetzungen zulässig. Auch dann, wenn es wie in dem konkreten Fall darum geht, eine gewerbliche Tätigkeit erst festzustellen.

Wie auch immer. Nach Vorlage des üblichen Papierkrams, einer Prüfungsanordnung und einer sogenannten Rechtsbehelfsbelehrung, musste der Spieler die Hosen runterlassen und dem Finanzamt alle möglichen Auskünfte
geben. Eine andere Option gibt es nicht. Jeder Steuerzahler ist verpflichtet die Finanzbehörde bei der „Ausübung ihrer Befugnisse“ zu unterstützen, wie es im Beamtendeutsch heißt.

Dann wurde gewartet, vielleicht sogar geschwitzt. Die Erlösung: Das Verfahren wurde eingestellt. Das Finanzamt stufte den Mann als Hobbyspieler ein. Seine Gewinne sind steuerfrei. „Das Verfahren zeigt, dass es schlicht falsch ist, von der Höhe der erzielten Gewinne zugleich auf die Steuerbarkeit zu schließen, wie es so oft behauptet wird“, sagt Robert Kazemi.

Doch eine feste Regel ist aus dem Fall nicht abzuleiten. Die Behörde ging nicht konkret auf die Problematik der Steuerbarkeit von Gewinnen aus dem Pokerspiel ein und lieferte auch kein Patentrezept dafür. Kazemi: „Das Verfahren hat gezeigt, dass eine Klärung grundsätzlicher Fragen nicht gewünscht ist.“

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