Liechtenstein: Ausschreibung der Spielbanklizenz beginnt

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Die Ausschreibungskugel rollt. Nach der im Dezember erfolgten Neuregelung des Glücksspielrechts, das den Betrieb einer Spielbank im Fürstentum Liechtenstein ermöglicht, wurden von der Regierung des Zwergstaates auch die Ausschreibungsunterlagen für eine Bewerbung um eine Konzession genehmigt.

Das Amt für Volkswirtschaft (AfW) verschickt die Unterlagen (Kosten: SFR 2000). Die Frist zur Einreichung eines Gesuchs um eine Konzession läuft bis zum 31. März. Das AfW prüft die Anträge und leitet sie zur endgültigen Entscheidung an die Regierung weiter. Bis zu dem Zeitpunkt, wo ein Evaluationsbericht vorliegt (muss spätestens sechs Jahre nach Inkrafttreten des Geldspielgesetzes erfolgen), wird lediglich eine Konzession im Fürstentum vergeben.

Bei der Neufassung des Gesetzes blieb Poker die Anerkennung als Geschicklichkeitsspiel verwehrt. Hold’em, Omaha und alle anderen Pokervarianten zählen in Liechtenstein weiterhin zu den Glücksspielen.

Mehr Infos gibt es hier …

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