Österreich: Automaten beschäftigen Gerichte

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Während in Deutschland die Gauselmann AG durch jahrelange Parteispenden negative Schlagzeilen macht, sorgt auch in Österreich ein großer Automatenaufsteller für Furore. Die Automatensalonkette Winwin, ein Tochterunternehmen der Casinos Austria, muss sich derzeit nämlich vorwerfen lassen, gegen das österreichische Glücksspielgesetz zu verstoßen.

Diese Vorwürfe werden vom Verein zur Prävention gegen unerlaubte Werbeanrufe und Telefonbetrug, sowie zur Spielsuchthilfe, kurz VPT, vertreten durch den Grazer Anwalt Dr. Christian Horwath, erhoben und drehen sich im Großen und Ganzen um die von Winwin in ihren Casinos betriebenen Video Lottery Terminals. Bei diesen Terminals soll es sich laut dem VPT um kein zentralseitiges System eines VLT (Video Lottery Terminals) handeln. Anwalt Dr. Christian Horwath  dazu: „Es wäre erforderlich, dass ein zentraler Server die Entscheidung über das Spielergebnis eines jeden Spiels mit einem Zufallsgenerator bestimmt.“

Da dies bei den Automaten laut dem VPT aber angeblich nicht passiert, sollen diese mit dem geltenden österreichischen Glücksspielgesetz nicht vereinbar und behördlich nicht genehmigt sein. Aus diesem Grund hat der VPT Anzeigen bei den zuständigen Staatsanwaltschaften, der Finanzpolizei (vormals SOKO) und den Bezirksverwaltungsbehörden eingebracht und dies alles via Presseaussendung veröffentlicht.

Ganz anders sieht man den Sachverhalt naturgemäß auf Seiten der Casinos Austria. Martin Himmelbauer, seines Zeichens Leiter der Corporate Communications weißt die Vorwürfe auf das Schärfste zurück und kündigt an, rechtliche Schritte gegen den Verein einzuleiten. Und tatsächlich haben die Casinos Austria mittlerweile den Wiener Rechtsanwalt Dr. Gerald Ganzger von der Kanzlei Lansky, Ganzger & Partner damit beauftragt, alle rechtlichen Schritte zu setzen. Dr. Ganzger dazu im O-Ton:

„Diese absurden Vorwürfe sind eine Schmutzkübelkampagne und werden von den Gerichten abgestellt werden. Klagsschriften sind bereits in Vorbereitung“

In einer Presseaussendung führte man zusätzlich aus, dass die vom VPT beanstandeten Geräte vollkommen legal seien:

„Im Gegensatz zu Spielautomaten sind diese an einen zentralen Server angebunden, die Gewinnentscheidung fällt, wie im Gesetz vorgeschrieben, zentral und nicht im Gerät. Das System und alle Spielbedingungen wurden ausnahmslos vom Bundesministerium für Finanzen genehmigt. Das Ministerium ist auch an das System angebunden.“

Außerdem erklären die Casinos in einer Stellungnahme uns gegenüber, dass es zu prüfen gilt, wer überhaupt hinter diesem Verein steht und was für Ziele durch diese Vorwürfe verfolgt werden. Martin Himmelbauer meinte dazu gegenüber Hochgepokert:

„Es handelt sich zweifellos um eine Attacke, die von jemandem initiiert wurde, der nicht in Erscheinung treten will. Dieser obskure Verein wurde erst vor wenigen Monaten gegründet und ist bisher kaum in Erscheinung getreten.“

Dies will man natürlich von Seiten des VPTs nicht auf sich sitzen lassen und erklärte:

„Wer hinter dem Verein steht, ist im Vereinsregister nachzulesen (…) Der Verein ist auch nicht „bisher kaum in Erscheinung“ getreten, sondern hat der Verein aufgrund 100erter Anzeigen bereits viele Erfolge zu verzeichnen und hat für Geschädigte viele 1000e Euros erstritten. (…)In einer ersten voreiligen Reaktion vermuten die Casinos Austria AG wahrscheinlich, dass evtl. ein Konkurrent hinter dem Verein stehen könnte, was jedoch nicht der Fall ist. Der Verein wird von keiner Firma und keiner öffentlichen Einrichtung unterstützt und finanziert sich ausschließlich aus privaten Mitteln der Mitglieder.“

Es ist anzunehmen, dass dieser Fall die österreichischen Gerichte noch einige Zeit beschäftigen wird, da wohl beide Parteien auf ihrem Standpunkt beharren und diesen auch mit großer Vehemenz verteidigen dürften. Ob die vom VPT kritisierten Video Lottery Terminals nun ein zentralseitig betriebenes System und somit in allen österreichischen Bundesländern behördlich genehmigt und legal sind, oder nicht, werden wohl gerichtliche Sachverständige klären müssen.

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