Trier: Sportwetten sollen staatlich bleiben

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Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass es weiterhin möglich ist, privaten Anbietern das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten zu untersagen. Das berichtet das Online-Magazin Legal Tribune. Die Richter würden die Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag und im Landesglücksspielgesetz zum Sportwettenmonopol zwar für europarechtswidrig halten, diese würde aber nichts daran ändern, dass zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten eine behördliche Erlaubnis erforderlich sei. Legal Tribune schreibt, dass dieser Erlaubnis eine vom Monopol unabhängige Bedeutung habe. Durch sie würde gewährleistet, dass „Sportwetten nur durch zuverlässige Personen vermittelt werden, die einen ordnungsgemäßen, den gesetzlichen Vorgaben genügenden Vertrieb der Wettangebote sicherstellten“. Sofern diese Erlaubnis nicht vorliege, sei die Untersagung als solche nicht zu beanstanden (Az.: 1 K 1056/10.T).

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