Deutschland: Online Glücksspiel weiterhin verboten

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Laut einem Bericht der FAZ.net hat das Bundesverwaltungsgericht das bestehende Wettverbot im Internet bestätigt. Das Verbot, welches im Glücksspielstaatsvertrag verankert ist, verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen EU-Recht, so das Urteil des 8. Senat in Leipzig. Der Gesetzgeber verfolge demnach die legitime Absicht, vor allem Jugendliche und potentielle Suchtgefährdete vor Glücksspielangeboten zu schützen. Der genaue Grund liege in der „zeitlich und örtlich unbeschränkten Verfügbarkeit der Glücksspiel-Angebote im Internet“.

Zuvor hatte der Wettanbieter Bwin e.K. gegen das Verbot der Regierung in Mittelfranken geklagt. Diese untersagte dem Glücksspielbetreiber, Sportwetten per Internet auch in Bayern anzubieten, obwohl man in Sachsen aufgrund einer alten DDR-Lizenz von 1990 ein Wettbüro betreibt. Die Begründung der Leipziger Richter: Die Wettlizenz sei ausschließlich für den genehmigten Ort gültig. Der Betrieb des Wettbüros in Sachsen dürfe weiterhin ganz normal von Statten gehen, das Anbieten von Online-Wetten müsse allerdings sofort eingestellt werden. Bwin ließ verlauten, dass der nächste Schritt die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde sein wird.

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