Überwachungsskandal im Genfer Casino!

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Hohe Mitarbeiter des Casinos in Genf sollen sich einer „illegalen Videoüberwachung“ bedient haben. Die Spielbanken-Kommission ermittelt.

Eine High-Tech Anlage, die im Jahre 2007 installiert wurde, sorgte für eine Überwachung des Casinos von Zuhause aus. Jeder konnte mit den richtigen Zugangsdaten jeden Winkel des Casinos ausspionieren – und zwar von jedem Punkt der Erde aus. Ob Tiefgarage, Eingangsbereich mit Kasse, Spieltische und Automaten bis zu den Büroräumen – nichts blieb verborgen. „Das ungeschützte Passwort wurde grosszügig weitergegeben.“, so ein ehemaliger Techniker des Casinos. „Jeder Amateurhacker konnte problemlos in das System eindringen und so hoch vertrauliche Daten über die Spielbank und deren Besucher in Erfahrung bringen.“

Installiert hat die Hightech-Anlage die tunesische Firma Tunisec. Sie habe den Auftrag „widerspruchslos ausgeführt“, sagte Ex-Techniker. Eine Schweizer Firma, so ist der Ex-Mitarbeiter überzeugt, hätte dafür nie Hand geboten.

Was steckt hinter der illegalen ­Videoüberwachung? „So kann man das Personal des Casinos jederzeit und von überall auf der Welt überwachen und leitende Angestellte unter Druck zu setzen“, so der Ex-Techniker. Interne Dokumente belegen zudem, dass gegen Mitarbeiter, die sich gegen die Schnüffelüberwachung wehrten, ebenfalls Druck ausgeübt wurde. Der Ex-Techniker bezeichnet das Vorgehen der Casino-Verantwortlichen als „tunesisches Diktatoren-System“.

„Wir haben gegen das Casino du Lac Meyrin ein Administrativverfahren eröffnet“, sagt die Sprecherin der „Eidgenössische Spielbanken-Kommission“ Maria Chiara Saraceni. Laut Casino hat die Installation absolut nichts mit einer Überwachung zu tun: „Es gibt einen gesicherten Fernzugang, damit sich unsere Servicefirma für Unterhaltsarbeiten einloggen kann“, sagt Generaldirektor Fabrizio Barozzi. Ausserhalb dieser Arbeiten werde das Kabel, das den Fernzugang ermögliche, aber entfernt. Das verhindere ein unbefugtes Eindringen. Laut Barozzi diene die Videoüberwachung auch „in keinem Fall dazu, das Personal zu überwachen“.

quelle:  blick.ch

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