Glücksspielstaatsvertrag: Im Gespräch mit Rechtsanwalt Dr. Laukemann!

0


Hochgepokert.com schafft Fakten!

Das neue Glücksspielgesetz wirft viele Fragen auf. Was kommt auf uns Pokerspieler zu? Müssen wir bald 20% an Steuern zahlen?

Rechtsanwalt Dr. Laukemann befasst sich seit 10 Jahren mit dem Thema Glücksspiel. Er arbeitet in der Kanzlei Schaal und Partner und das Thema Glücksspielrecht ist nur eines von seinem Aufgabenbereich.


Hochgepokert.com: Herr Laukemann, sie beschäftigen sich seit über zehn Jahren mit dem Glücksspielrecht in Deutschland. Können sie uns einen kurzen Abriss ihrer Tätigkeit in diesem Bereich geben?

RA Dr. Laukemann: Also wir sind eine Unternehmerkanzlei und wir haben im Glücksspiel-Bereich 3 große bzw. typische Themen. Zum einen beschäftigen wir uns mit sogenannten „modernen Gewinnspielen“ und deren Abgrenzung zum Glücksspielrecht. Des Weiteren beschäftigen wir uns mit dem Thema „Onlinevermarktung“. Dort haben wir viele Klienten aus dem Bereich „Affiliates Suchmaschinenoptimierer“, die im erheblichen Sinne auch sehr viel Werbung für amerikanische  Onlinepokeranbieter gemacht haben oder noch machen möchten. Der dritte Punkt beschäftigt sich mit sogenannten „Finanzprodukten“, die gerne mal als sehr risikofreudig betitel werden aber im Grundegenommen nichts anderes als Glückspielkonzepte sind.

Hochgepokert.com: Der Kieler Landtag hat vergangene Woche einen Gesetzessentschluss zum Thema Glücksspiel verabschiedet. Der Beschluss wurde in der Onlinecommunity mit großem Jubel und Beifall aufgenommen. Zu früh gefreut oder steht dem legalen Onlinepoker in Deutschland wirklich nichts mehr im Wege?

RA Dr. Laukemann: Nein, so schnell geht das natürlich nicht. Positiv ist: Wir haben eine klare, europaweite, rechtskonforme Regelung. Schleswig-Holstein hat gesagt, der Staat erhält zwar weiterhin ein Veranstaltungsmonopol für Lotto, Vertrieb und Werbung. Vor allem aber werden die bisherigen Verbote aufgehoben. Das heißt auch, dass Online Casino Spiele und natürlich auch Online-Poker künftig in Schleswig-Holstein erlaubt sind. Die Freude ist auf den ersten Blick natürlich berechtigt aber wir haben noch ein Paar Pferdefüße.

Wir haben zum einem noch 6 Monate, die ins Land gehen, bis dann die ersten Anbieter ihre Zulassung beantragen können. Diese Zeit soll genutzt werden, um mit den anderen 15 Bundesländer, die ja ein bekanntermaßen sehr respektives Glücksspielmonopol verteidigen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dies kann noch zu einem Kompromiss führen und zu einer Änderung des Glücksspielstaatsvertrages.

Die SPD im Kieler Landtag hat angekündigt, dass bei einem Regierungswechel, den sie im Mai nächsten Jahres anstreben, das neue Glücksspielgesetz wieder zurückzunehmen, was allerdings dazu führen könnte, dass die Anbieter, die zuvor ihre Lizenzen erhalten haben, 6 Jahre lang in zulässiger Form Glücksspiel anbieten dürfen. Auch das ist aber nicht sicher, denn bei einem Regierungswechsel gibt es auch Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis. Da wir unter einer starken Verwaltungskontrolle unterliegen, kann es gut sein, dass bei geänderten politischen Vorzeichen, die Behörden uns die Freude nehmen.

Hochgepokert.com: Verwaltungskontrolle ist das Stichwort für unsere weitere Frage. Die jüngsten Ereignisse in den USA zeigen, dass eine staatliche Regulierung und Transparenz sehr wichtig sind. Der Beschluss von Kiel sieht vor, dass Unternehmen ohne Hauptsitz in einem EU- oder EAA-Staat eine Lizenz beantragen können, wenn diese eine Niederlassung in einem dieser Staaten haben. Werden in Deutschland dadurch neue Kontrollinstanzen ins Leben gerufen? Gibt es hier ein Sicherheitsrisiko für Spieler?

RA Dr. Laukemann: Also der Deutsche ist ja bekanntlich sehr gründlich und das gilt natürlich auch für die Politiker wenn sie Gesetze machen. Es ist in der Tat schon außergewöhnlich, dass sich ein so großer Markt für Anbieter öffnet, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben. Aber es gibt natürlich, wie es sich gehört bei neuen Gesetzen, eine neue Zustelle für Glücksspielwesen. Dort hat eine Aufsichtsbehörde mit großen Kompetenzen die Kontrolle, die wiederum vom Innenministerium kontrolliert wird. Man wird da schon sehr genau darauf achten, dass die einzelnen Anbieter kontrolliert werden.

Ob man aber in der Praxis in der Lage ist, alles zu überwachen, besonders bei Unternehmen, die nicht in der EU ihren Sitz haben, da habe ich schon ein wenig Bedenken. Wie sich das alles entwickelt, dass muss man abwarten. Es wird hier sehr spannend werden, auch für uns Anwälte.

Hochgepokert.com: Unsere letzte Frage: Was ändert sich aus der Sicht der einzelnen Spieler? Werden diese in einer regulierten Zukunft auch mit Steuerabgaben auf Pokergewinne zu rechnen haben?

RA Dr. Laukemann: Also das Gesetz sieht zunächst einmal zahlreiche Informationspflichten vor, ebenso zahlreiche Maßnahmen zum Spielerschutz. Es müssen Angaben gemacht werden zu den Gewinnmöglichkeiten, zu den Verlustwahrscheinlichkeiten usw., das ist schon sehr umfangreich und trägt zur Steigerung der Qualität bei.

Ich sehe in einem anderen Punkt eine größere Herausforderung und das ist die Frage: Wie werden denn die anderen Bundesländer reagiern? Sie werden möglicherweiße mit ihren Gesetzen versuchen zu verhindern, dass Spieler hier, die ihren Wohnsotz nicht in Schleswig-Holstein haben, so ohne weiteres spielen können. Wenn dass ihnen nicht gelingen sollte, weil dort der europäische Gerichtshof ihnen auf die Finger haut, werden sie natürlich auch mit dem Thema Steuern kommen.

Das Thema ‚Einkommenssteuer‘ ist für Pokerspieler bereits ein Thema, zumindest für solche, die ihren Lebensunterhalt damit verdienen. Die spannende Frage die sich hier aber stellt ist: Was ist denn mit den Verlusten die man macht?Nennt man diese dann Betriebsausgaben? Aber soweit ist die Praxis noch nicht, da wird sich wahrscheinlich in den nächsten Monaten eine hitzige Diskussion auftun und der Spieler wird sich hier abfinden müssen, dass er letztendlich der Steuerpflicht unterworfen ist.

Hochgepokert.com: Vielen Dank Hr. Laukemann, dass sie sich für Hochgepokert.com zu diesem Gespräch bereiterklärt haben.

RA Dr. Laukemann: Ja, gerne.

[cbanner#02]


Hinterlasse eine Antwort

Please enter your comment!
Please enter your name here