Glücksspielstaatsvertrag erneut von EU-Kommission zurückgewiesen

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Einmal mehr hat die EU-Kommission den im Dezember unterzeichneten Glücksspieländerungsstaatsvertrag gerügt. In Brüssel fordert man mehr Details, denn der aktuelle Entwurf sei nicht mit den Statuten der Europäischen Union konform. Es droht sogar ein  Vertragsverletzungsverfahren.

Mit viel Kompromissen verabschiedeten im Dezember 15 Ministerpräsidenten den neuen Glücksspielstaatsvertrag. Schon im Vorfeld bemängelten Kritiker, dass die Pläne der Bundesländer gegen die Gesetze der Europäischen Union verstoßen. Sogar die EU-Kommission sprach mahnende Worte.

Bis auf Schleswig-Holstein hielt man an dem Entwurf fest und hoffte auf eine „abschließend positiven Stellungnahme“. Doch in vielen Bereichen meldet die Kommission weiteren Prüfungsbedarf an und fordert die Länder auf, weitere Informationen zu liefern.

Die Kommission hat richtig erkannt, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit der geplanten Regulierung weiterhin höchst fraglich ist. Es überrascht uns nicht, dass der geplante Glücksspielstaatsvertrag der 15 Ministerpräsidenten von der EU-Kommission gerügt wird; schließlich wurde die bereits im Juli 2011 geäußerte Kritik der EU bei der Überarbeitung des GlüÄndStV fast vollständig ignoriert: Die Erhöhung der geplanten Lizenzen von 7 auf 20 Lizenzen bleibt noch immer willkürlich. Das gewählte Besteuerungsmodell einer Spieleinsatzsteuer sowie die Begrenzung der Spieleinsätze auf €1.000 pro Monat erlauben es privaten Anbietern nicht, international konkurrenzfähige Angebote zu liefern. Zudem erschwert das umständliche Lizenzierungsverfahren privaten Anbietern die Zulassung, während die ehemaligen staatlichen Monopolisten ohne Prüfung sofort am Markt aktiv werden dürfen.

Der Entwurf der 15 Bundesländer steht damit vor dem Aus. Allerdings existiert mit dem bereits vor der EU-Kommission befürworteten Glücksspielgesetz von Schleswig-Holstein eine rechtskonforme Alternative. Anstatt sich weiterhin an dem erneut kritisierten Modell festzuklammern, bleibt kaum eine andere Option, als sich nun dem Schleswig-Holsteinischen Weg anzuschließen. Andernfalls dürften Klagen vor dem EuGH und ein Vertragsverletzungsverfahren unausweichlich sein.“ so Peter Reinhardt, Zentraleuropachef von Betfair.

—> Offizielle Stellungnahme der EU-Kommission

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