Bündnis 90/Grünen lehnen Spielhallengesetz und Glücksspielstaatsvertrag ab

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Im hessischen Landtag lehnten die Grünen das Spielhallengesetz und den Glücksspielstaatsvertrag ab. Insbesondere seien im Gesetzesentwurf der Landesregierung die Öffnungs- und Schließzeiten der Spielhallen zu schwammig geregelt.

Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN erklärt diesem Schritt so: „Ein Jahr lang hat die Landesregierung am Spielhallengesetz herumgebastelt und dann auf Druck der FDP als Schutzmacht der Automatenlobby ein schlechtes Gesetz vorgelegt, das qualitativ sogar noch hinter dem ursprünglichen Referentenentwurf zurück bleibt“.

„Spielhallen bergen ein hohes Suchtpotential und ihr gehäuftes Auftreten macht den Kommunen Probleme bei der Stadtentwicklung. Nötig wären da echte Regulierung und vor allem eine konsequente Beschränkung der Anzahl der Spielhallen“, so Jürgen Frömmrich. „Boris Rhein als ehemaliger Ordnungsdezernent von Frankfurt am Main sollte die Probleme eigentlich kennen“.

Auch zum Glückspielstaatsvertrag hatte Frömmrich was zu sagen:  „Den Glückspielstaatsvertrag lehnen wir ab, weil er die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof aus dem Jahre 2010 nicht umsetzt. Der EuGH stellte fest, dass die deutschen Regelungen die Glückspiele nicht in systematischer Weise begrenzen.

Die geringe Anzahl von Konzessionen, die im Staatsvertrag vorgesehen sind, widerspreche der Dienstleistungsfreiheit und verschiedene Regelungen beim Internetspiel zugunsten von Online-Wetten. Genauso unverständlich sei es, wieso das Automatenspielen in Casinos anders geregelt ist als das Angebot in den Spielhallen.

Oberste Priorität sollte es sein eine rechtssichere Lösung zu finden. In erster Linie solle man versuchen das Glücksspiel in Spielhallen und Casinos zu regeln. Dies würde unter anderem zur Bekämpfung der Spielsucht dienen, so Jürgen Frömmrich.

 

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