Österreich: Gauselmann soll draußen bleiben – Restriktionen gegen ausländische Spielbanken

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Wie die APA (Anm. d. Red. Austria Presse Agentur) heute berichtet, darf ab sofort in Österreich Werbung ausländischer Spielbanken unter bestimmten Voraussetzung untersagt werden. Die Gauselmann Gruppe möchte trotzdem im österreichischen Bundesland Burgenland tätig werden.

Der Europäische Gerichtshof hat heute Österreich Recht im Streit mit zwei slowenischen Spielbankenfirmen (HIT und HIT Larix) gegeben. Die beiden Unternehmen haben eine Entscheidung des österreichischen Finanzministerium geklagt, da ihnen als ausländische Spielbank die Werbung in Österreich untersagt wurde. Die Begründung lag darin, dass nur für Unternehmen Werbung gemacht werden dürfe, bei denen dieselben Spielerschutzbestimmungen wie in Österreich vorhanden sind. Diesem Urteil wurde heute vom EuGH zugestimmt. Somit darf unter bestimmten Voraussetzungen die Bewerbung von Spielbanken aus dem EU-Raum untersagt werden, wenn der Spielerschutz in diesem Land nicht geleichwertig wie in Österreich ist.

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Nichtsdestotrotz bewirbt sich momentan die Gauselmann Gruppe um eine Lizenz für das kleine Glücksspiel im Burgenland. Bis zum 3. August läuft die Bewerbungsfrist für die zu vergebenen Lizenzen. Pro Lizenz erhält man die Möglichkeit bis zu 110 Automaten landesweit zu betreiben. Laut Rolf Falke, dem Geschäftsführer für das Auslandsgeschäft zuständigen Tochterfirma Merkur International, sollen dadurch bis zu 50 neue Jobs geschaffen werden.

Insgesamt beschäftigt der Gauselmann Konzern 6.000 Mitarbeiter weltweit und hatte 2011 einen Umsatz von 1.07 Milliarden Euro. In Deutschland betreibt Gauselmann ca. 200 Automaten-Spielhallen, weltweit mehr als 500.

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