Baden-Württemberg mit neuem Landesglücksspielgesetz

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Baden-Württemberg will die Zahl der Spielhallen eindämmen. Er rechne damit, dass deren Zahl deutlich zurückgehen werde, sagte Innenminister Reinhold Gall (SPD) am Dienstag bei der Vorstellung eines Gesetzentwurfs. Derzeit gebe es landesweit rund 1.500 Spielstätten. Das Landesglücksspielgesetz soll im kommenden Jahr in Kraft treten.

Gall führte an, geplant sei beispielsweise ein Mindestabstand von 500 Metern zu weiteren Spielhallen oder Kinder- und Jugendeinrichtungen. Vorgesehen seien zudem Einlasskontrollen. Dabei würden die Daten der Spieler mit einer Sperrdatei für Spielsüchtige abgeglichen, die in Hessen eingerichtet werden soll. Auch soll eine Sperrzeit von Mitternacht bis 6.00 Uhr Pflicht werden.

Durch das Gesetz will Grün-Rot die Spielhallenbetreiber künftig auch dazu verpflichteten, zum Schutz vor Spielsucht ein Sozialkonzept zu entwickeln und ihre Mitarbeiter zu schulen. Das Personal müsse erkennen können, ob jemand der Spielsucht zuneige, sagte der SPD-Politiker.

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Mit dem Gesetz will das Land zudem die Anzahl der staatlichen Lotto-Annahmestellen auf 3.300 festschreiben. Derzeit gebe es 3.375, sagte der Innenminister. Das Land plant allerdings, wieder Lottospielen im Internet zuzulassen.

Ermöglich werden soll durch das Gesetz eine bessere Bekämpfung des Schwarzmarktes für Sportwetten. Derzeit gebe es landesweit rund 500 illegale Anbieter, führte Gall an. Die Zahl der privaten Büros für Sportwetten soll auf 600 limitiert werden. Es werde bei drei Spielbanken im Land bleiben.

Neu im Gesetz definiert ist laut Innenminister eine Liste von Ordnungswidrigkeiten für Spielstättenbetreiber. Verstöße könnten mit bis zu einer halbe Million Euro geahndet werden.

Mit dem Landesglücksspielgesetz setzt Grün-Rot den Angaben zufolge den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Landesrecht um, der zum 1. Juli 2012 in Kraft getreten ist. Der Innenminister sagte, das Gesetz stelle einen „vernünftigen Ausgleich zwischen Suchtprävention und Gewerbefreiheit“ dar. Der Entwurf sieht für Spielhallen, die vor dem 28. Oktober 2011 eine Lizenz bekamen, einen Bestandsschutz bis Mitte 2017 vor. Auch sollen Härtefallregelungen möglich sein.

Einen weiteren Bericht über das Thema wurde im SWR2-Radio veröffentlicht:

Lest zu diesem Thema auch die neue Kolumne von unserem bitterbösen Starkolumnisten Götz Schrage!

quelle: dapd

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