Nach dem FullTilt-Desaster – die AGCC ändert ihre Lizenz-Bestimmungen

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Der beispiellose Niedergang von FullTilt hat auch den Ruf des Lizenzgeber, der Alderney Gambling Control Comission (AGCC) beschädigt. Der immer wieder genannte Vorwurf: die fehlende Forderung nach getrennten Spielerkonten. Nun hat man seitens der AGCC reagiert, und genau diesen Passus in die allgemeinen Lizenzbedingungen aufgenommen. Ausnahmen wird es trotzdem geben, auch weil man diesen Entwurf für keinen „Königsweg“ hält.

„Alle Kategorie 1-Lizenznehmer werden ab 2013 aufgefordert einen Nachweis zu erbringen, dass die Spielerkonten von den Konten des Unternehmens separiert werden. Der ausschließliche Zweck dieser Konten ist es, die Ein- und Auszahlungen der Spieler vorzunehmen.“ Mit dieser Novelle hat die AGCC gestern ihre Lizenzbedingungen versehen. Damit soll ein Desaster, wie mit FullTilt in Zukunft vermieden werden. 

Allerdings behält man sich Ausnahmen vor. So könnten Lizenznehmer, die nachweisen, dass ihnen genau diese Segragation nicht möglich ist auch weiterhin von der AGCC lizenziert werden. Allerdings muss in einem solchen Fall in Zukunft umfangreiche finanzielle Garantien vorliegen. Der Lizenznehmer muss in einem solchen Fall nachweisen, dass eine 100%ige Deckung der Spielerkonten vorliegt. Dies muss der Kommission nachgewiesen werden „wann  immer wir es verlangen“.

Die AGCC wird künftig außerdem monatliche Berichte über die finanzielle Situation ihrer Lizenznehmer einfordern.

Dieser Schritt bedeutet einen U-Turn in der Regulierungspraxis der AGCC. Zwar wurde der Kommission von unabhängiger Seite bestätigt, dass der Umgang mit der Affäre FullTilt genau den allgemeinen Anforderungen einer Regulierungsbehörde entsprochen hätte. Doch ein fader Beigeschmack blieb dennoch.

André Wilsenach, Executive Director der AGCC sieht in der Reform dennoch keinen Königsweg hin zur totalen Sicherheit der Spielerkonten. „Im Falle einer Insolvenz können auch unsere Bestimmungen die Spieler nicht ganz vor dem Verlust ihrer Gelder schützen. Im Falle einer Liquidation bedeutet es in den meisten Ländern, dass die Spielerkonten in die Insolvenzmasse des Unternehmens einfließen. Danach gelten  die Spieler als Gläubiger der Kategorie 3, dass heißt sie werden als Letzte aus der Insolvenzmasse bezahlt.“

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