Vaduzer-Casinos: Rechtfertigungsversuche nach Casino-Debakel

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Die Regierung verteidigt das Vorgehen des Amts für Volkswirtschaft bei der Casino-Vergabe. Der viel diskutierte Bewertungsbogen sei nicht erst nach Abgabe der Konzessionsgesuche erstellt worden, heisst es in einer Interpellationsbeantwortung an den Landtag. Wegen Verfahrensmängeln muss die Vergabe wohl von vorne beginnen.

Am Dienstag hat die Regierung die Beantwortung der Interpellation zum Thema „Casino- Konzessionsvergabe“ zu Handen des Landtages verabschiedet. In der Interpellation wollte der Landtag insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Vergabe der Spielbankenkonzession geklärt wissen. Schliesslich endete das Prozedere im Mai mit einem Debakel vor dem Verwaltungsgerichtshof, wonach das Verfahren von neuem zu beginnen hat. Der Ball (oder die Kugel) liegt aber derzeit beim Staatsgerichtshof, der von den zuerst unterlegenen Initianten des Projekts Casino Admiral angerufen wurde. Sie hoffen, auf diesem Weg die Konzession „erben“ zu können, ohne Neuausschreibung.

Die Beantwortung der Interpellation hält fest, dass die Regierung und das Amt für Volkswirtschaft das Konzessionsverfahren unter Beizug zahlreicher Experten und unter starker Anlehnung an das schweizerische Konzessionsverfahren sorgfältig durchgeführt haben. Die Regierung ist nach wie vor überzeugt, dass das Verfahren verfassungskonform durchgeführt wurde, auch wenn der Verwaltungsgerichtshof rügte, dass die Gewichtung der Vergabekriterien nicht vorab den Antragstellern zur Kenntnis gebracht wurden.

In diesem Zusammenhang legt die Regierung Wert auf die Feststellung, dass der Bewertungsbogen nicht erst nach Abgabe der detaillierten Konzessionsgesuche erstellt wurde. Der Bewertungsbogen wurde am 24. März 2011 (somit vor Einreichung der Konzessionsgesuche am 31. März 2011) der Regierung übermittelt. Der Bewertungsbogen wurde von der Regierung am 19. April 2011 in der unveränderten Version vom 25. März 2011 zur Kenntnis genommen. Auf Grundlage dieses Bewertungsbogens begann das AVW am 20. April 2011 mit dem materiellen Prüfung und Bewertungsverfahren. Das gesamte Prüfverfahren wurde von einem schweizerischen Spielbankenrechtsexperten begleitet. Zur Prüfung der Eigenmittel, der Sicherheits-, der Sorgfalts- der Sozialkonzepte und des volkswirtschaftlichen Nutzens wurden weitere externe Sachverständige beigezogen. Kurzum: Die Bewertungskriterien waren zwar festgelegt, aber den Bewerbern nicht bekannt – genau so wenig wie die Gewichtung der Kriterien. 

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quelle: ikr/ga

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