Berliner Spielhallengesetz soll Spielsucht bekämpfen

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Seit dem Sommer 2011 sind diverse Änderungen im Berliner Spielhallengesetz gültig geworden. Seit Inkrafttreten der Änderungen wurde im Bereich Berlin-Mitte keine neue Konzession mehr vergeben und auch nicht beantragt. Die harten Auflagen haben dem Geschäft die Attraktivität genommen. Konnte man vorher noch 12 Automaten pro Lizenz stellen, wurde die Anzahl auf maximal 8 reduziert. 

Aber diese einfachen Lizenzen waren schon zu Zeiten von 12 Automaten unattraktiv. Deshalb wurden häufig gleich mehrere Lizenzen beantragt und somit entstanden gleich Megakomplexe mit bis zu 96 Automaten. Der Clou war dabei, dass diese Spielhallen kaum höhere fixe Kosten hatten. Der Servicetresen wird bei diesen Megahallen wie eine Insel in die Mitte der Halle gebaut. Von dieser Insel aus kann das Personal alle 4 oder 8 eigenständigen Hallen überblicken und bedienen. Die Hallen haben alle einen eigenen Eingang und zählen genehmigungs-technisch immer als eigenständige Spielhalle. Will man von einer Halle in die Andere muss man tatsächlich das Gebäude verlassen und durch die meist direkt daneben liegende Eingangstür in die andere Halle. Nur das Personal kann eben alle Hallen gleichzeitig betreten. Aber auch dieses Schlupfloch hat der Stadtsenat geschlossen. Laut neuestem Gesetz müssen die Hallen mindestens 500 Meter Abstand zueinander haben und dürfen nicht in der Nähe von Schulen oder anderen Einrichtungen für Jugendliche liegen. Das Personal muss auf Suchtprävention geschult werden und die Spielhallen haben von 3-11 Uhr eine Schließzeit. Der 24 Stunden-Betrieb ist nicht mehr gestattet.

Die Änderungen hatten im Sommer letzten Jahres nochmals zu einer Steigerung der bisherigen Spielhallenanzahl um nahezu 10% auf gesamt circa 570 Hallen im Stadtgebiet Berlin geführt. Alle vor der Änderung genehmigten Hallen haben noch bis 2016 einen Bestandsschutz. Danach wird man sehen, welche Casinos weiterhin rentabel geführt werden können und bestehen bleiben. 

Jetzt kann man natürlich sagen, dass die Stadt die Suchtbekämpfung wirklich Ernst nimmt und dagegen etwas unternimmt. Auf der anderen Seite sind die Spielautomaten natürlich auch eine wichtige Einnahmequelle. Im Jahr 2010 lagen die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer alleine in Berlin bei 17,2 Millionen Euro. 

Nun gibt es halt nicht nur die Spielhallen oder Casinos. Nahezu jedes Ladenlokal kann bis zu drei Automaten ohne jegliche Lizenz aufstellen. Oftmals unter fadenscheinigen Gründen werden Ladenlokale eröffnet, deren Hauptgrund eben genau die Aufstellung dieser Automaten ist. Diese Läden werden dann als Internetcafe, Wettbüro oder sogar Friseur oder Schlachterei deklariert. Das Gewerbeamt Berlin prüft diese Läden regelmäßig. Es ist allerdings oftmals schwer den Eigentümern die Fehlnutzung nachzuweisen. Der eigentliche Sinn, nämlich die Eindämmung der Spielsucht, wird damit völlig verfehlt. Musste der Spieler vorher vielleicht noch mehrere Kilometer fahren und zudem die Hemmschwelle übertreten in eine “ Spielhalle “ zu gehen, kann er jetzt an jeder Straßenecke fleißig zocken.

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