Glücksspielstaatsvertrag: Die Entscheidung in Schleswig-Holstein – Tag 2 im Livestream!

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Die Entscheidung über den neuen Glücksspielstaatsvertrag steht heute bevor. Nachdem gestern bereits ausführlich in der Landtagssitzung in Kiel über das Thema diskutiert wurde, soll Schleswig-Holstein heute den anderen 15 Bundesländern nachzufolgen. Das bestehende Glücksspielgesetz in Schleswig-Holstein soll aufgelöst werden und der Glücksspielstaatsvertrag soll her. Des Weiteren wird heute die Entscheidung des Bundesgerichtshof fallen. Dieser entscheidet über die Gültigkeit des hart kritisierten Glücksspielstaatsvertrags. 

—>Die Entscheidung des Landtages gibt es im Livestream von Parla.TV ab 10:00 Uhr<—

Heute wird die Entscheidung über den deutschen Glücksspielstaatsvertrag gefällt. Das Urteil des Bundesgerichtshofs wird mit Spannung erwartet, denn zuvor wurde der Vertrag hart kritisiert. Im Gegenteil dazu wurde das Glücksspielgesetz aus Schleswig-Holstein in den höchsten Tönen gelobt und sei ein Vorbild für ganz Europa. 

Aktuell läuft die Plenarsitzungen des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Kurioser Weiße will die aktuelle Regierung im Landtag Schleswig-Holstein heute das alte Glücksspielgesetz kippen und sich den anderen 15 Bundesländern anschließen. Dies hätte zur Folge, dass keine weiteren Lizenzen vergeben werden. 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: „Der angekündigte Beitritt Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag offenbart das quere Rechtsverständnis der rot-grün-blauen Koalition. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung seit dem 3. Dezember – ohne die breite Öffentlichkeit zu informieren – weitere sieben Lizenzen für private Sportwettenanbieter genehmigt hat. Damit hat Schleswig-Holstein mit insgesamt 22 vergebenen Lizenzen bereits jetzt die nach dem Glücksspielstaatsvertrag zulässige Höchstgrenze um zwei übertroffen. Denn dieser erlaubt nur die Vergabe von 20 Glücksspiellizenzen.

Wer immer noch daran glaubt, dass unter diesen Voraussetzungen ein Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag problemlos möglich ist, beweist ein merkwürdiges Rechtsverständnis.

Sowohl durch die Vergabe der mittlerweile dreizehn Lizenzen für Online-Glücksspiele, eine mehr als am 19. Dezember, als auch durch die Erteilung von 22 Lizenzen für Anbieter von Sportwetten kann – selbst in den fiktiven Wunschvorstellungen der Koalitionäre – keine Kohärenz auf dem Markt mehr hergestellt werden. Wer dem für Donnerstag geplanten Beitritt zum Glücksspielgesetz zustimmt, der ersetzt Rechtsstaatlichkeit durch Willkür!

Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp sagte zu Hochgepokert.com: „Das ist absolut Gaga! Hier geht es ausschließlich darum, dass der Fraktionsvorsitzende der SPD (Herr Ralf Stegner) meint, nach Innen sein Gesicht wahren zu müssen. Es entspricht keiner seriösen politischen Entscheidung.  Wenn man es wirklich ernst meine, dann wartet man zumindest den 24. Januar ab, auf die Paar Tage kommt es ja nicht an. Dann hat man ein Urteil, das sich mit dem Glücksspiel in Deutschland aktiv beschäftigt.“

Das Problem: Fällt das BGH-Urteil gegen den Staatsvertrag schlecht aus, kommt es automatisch zu einem Vertragsverletzungsverfahren. 

Hochgepokert.com hält euch auf dem Laufenden.

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—>Die Entscheidung des Landtages gibt es im Livestream von Parla.TV ab 10:00 Uhr<—

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