Showdown in Steyr – Gefährliche Drohung und Körperverletzung – Die Hauptverhandlung

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Ein ehemaliger Mitbesitzer, der glaubt noch Geld zu bekommen. Ein aktueller Betreiber, der einfach sein Geschäft fortführen möchte. Ein Landesgericht, das diesen Donnerstag eine Hauptverhandlung wegen des Verdachtes der Körperverletzung und der gefährlichen Drohung angesetzt hat und eine Menge vorgeladene Zeugen, die zum Teil mit einem äußerst mulmigen Gefühl vor Gericht erscheinen werden. Szenen wie aus der Fernsehserie „Las Vegas“ – nur ohne Showgirls und ohne Nikki Cox. Sonst fehlt es an wirklich gar nichts. Verblüffend nur der Ort des Geschehens. Handelt es sich doch um das kleine beschauliche Städtchen Steyr. Normalerweise nicht gerade als das Chicago des Ostens bekannt. 

Selbstverständlich gilt für alle die Unschuldsvermutung und das ist in dem Fall mehr als nur eine verpflichtende Phrase. Eine objektive Darstellung der Ereignisse fällt auch schwer. Die objektive Faktenlage ist aktuell noch recht dünn, aber das tüchtige Landesgericht Steyr wird wohl so einiges an Aufklärungsarbeit leisten, und leisten müssen. Fest steht, das Palace Card Casino in Steyr hatte einst drei Betreiber, davon schied einer der Betreiber vor mehr als einem Jahr aus der Firma aus. Über die  Hintergründe dazu wird von allen Betroffenen geschwiegen. Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, dass ein Cardroom in Steyr ein lukratives Geschäft sein muss. Die Stadt ist reich, vom Pro Kopf-Einkommen sogar die Nummer Eins in Österreich und das heißt schon was. Wo der Rubel rollt, wird traditionell genug gezockt und auch die multikulturelle Arbeiterschaft – etwa des BMW-Werkes – zeigt genug Interesse an Cashgame und Turnieren. Praktisch und durchaus schlau, wenn sich auch die Betreiberseite entsprechend multikulturell zusammensetzt. Schwierig wird es eben dann, wenn man sich trennt und wenn es zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Da wird aus dem ehemaligen unternehmerischen Miteinander sehr schnell ein massives Gegeneinander. 

Angeklagt sind jetzt Berat R. und Gani J.. Nachdem bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet wurde kommt es im Landesgericht Steyr am kommenden Donnerstag zur Hauptverhandlung. Es geht um „das Verbrechen der teilweise versuchten und teilweise vollendeten Erpressung nach §144 Abs1, 15 Abs 1 StGB“, das „Vergehen der gefährlichen Drohung“, „das Vergehen der Nötigung“ und „das Vergehen der Körperverletzung“. Quasi die ganze Speisekarte der Eskalation. In Unternehmen werde solche Zwistigkeiten zuerst von Anwälten befeuert und am Ende von den selben Anwälten kalmiert und gelöst. Aus den Zitaten der Anklageschrift kann man entnehmen, dass sich der interne Streitwert um bescheidenen €2000 handelt. Doppelt unverhältnismäßig wirkt somit die vorgeworfene – und nochmals muss an der Stelle die Unschuldsvermutung bemüht werden – kriminelle Energie. Sätze wie: „Falls du mir das Geld nicht bis zum 15.11.2012 gibst, dann mache ich dich kaputt und wenn du mich verarscht, dann schneide ich dir den Kopf ab“ helfen selten, um einen Streit zu deeskalieren. Fast rührend – und wahrscheinlich eine juristische Standardphrase nach der zitierten Drohung: „wobei die Tatausführung infolge Unvermögens beim Versuch blieb“. Ob sich die Staatsanwaltschaft beim „Unvermögen“ jetzt auf das generalisierende „kaputt machen“, oder auf das spezifische „Kopf abschneiden“ bezieht, bleibt unkommentiert. – Charmant und verbindlich das Zitat, weswegen ein weiterer Zeuge vorgeladen wurde: „Sei froh, dass ich dich kenne, weil der nächste der kommt, den kennst du nicht und der sticht dich gleich ab“.  – Auch in Steyr scheint es von Vorteil zu sein, wenn man die richtigen Leute kennt. 

Keineswegs spaßig ist die ganze Angelegenheit selbstverständlich für die aktuellen Betreiber des Palace Card Casinos. Wobei es seit der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft entsprechend ruhiger geworden ist. Letztendlich hofft man, dass der „ganze Spuk jetzt bald vorbei sei“. So Andreas Werner, der mir als Assistent der Geschäftsführung für ein kurzes Telefonat zur Verfügung stand. „Unser Spielbetrieb geht ganz normal weiter. Die Sicherheit unserer Gäste ist zu 100% gewährleistet und wir distanzieren uns von Gewalt in jeglicher Art und möchten unseren Gästen einfach ein unterhaltsames Poker Erlebnis bieten“. Soweit Andreas Werner im Originalton.

Bleibt zu hoffen, dass es am kommenden Donnerstag zu einer friedlichen Beilegung des Konfliktes kommt. Bei der angeklagten möglichen Körperverletzung handelt es sich  um „ein bis zwei Faustschläge ins Gesicht“, die zu einer „blutenden Verletzung an der Lippe“ führten. Im zweiten Fall geht es um „drei Schläge mit der linken flachen Hand ins Gesicht“. Die Diagnose dazu lautet „Kopfprellung“. Sicher alles nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, aber es klafft dann doch eine wohltuende Lücke zwischen den Drohungen und den angeklagten Tatbegehungen. Mangelnde Grammatikkenntnisse sind nicht in der Anklage, wobei da doch eines an Bedarf bestünde. Um besagter Forderung nach den €2000 mehr Nachdruck zu vermitteln wirkt der Satz, man kenne Leute, „die einen das Kiefer mit dem Baseballschläger bis zu den Ohren schieben“, schon recht holprig. Vielleicht erweitere ich mein Betätigungsfeld und versuche am Sachbuchmarkt zu reüssieren und ein wenig Kohle zu machen. „Drohen – aber grammatikalisch richtig! von G.Schrage“ würde sicher ein Bestseller.  – Über den Ausgang des Verfahrens in Steyr werden wir selbstverständlich zeitnah auf Hochgepokert.com berichten.  

Götz Schrage. 

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