Hans-Jörn Arp zur Glücksspielabgabe: Teileinsicht ist ein Anfang

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Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und die innenpolitische Sprecherin Petra Nicolaisen haben die gestrige (03. Mai 2013) Ankündigung von SPD, Grünen und SSW, Gelder aus der Online-Glücksspielabgabe zur Förderung der Feuerwehr und der Friesenstiftung einzusetzen, als Teileinsicht bezeichnet:

„Immerhin erkennt jetzt selbst Herr Stegner an, dass die von ihm immer wieder als Verbrecher verunglimpften Unternehmer tatsächlich Steuern zahlen. Diese Einsicht konnte bei ihm niemand mehr erhoffen“, so Arp.

Nicolaisen, zeigte sich positiv überrascht über den Sinneswandel in der Koalition im Hinblick auf die Beteiligung des Landesfeuerwehrverbandes an der Glücksspielabgabe.

„Auch wenn der Schritt zur Vernunft in der Koalition sicherlich nicht ganz freiwillig war, begrüße ich, dass im Ergebnis einer Beteiligung der Landesfeuerwehr nun nichts mehr im Wege steht. Die Koalition hat durch ihre bisherige, zögerlich-ablehnde Haltung ohnehin schon genug Schaden angerichtet.“

Nicolaisen forderte die Koalition dazu auf, zu einem Mindestmaß an Verlässlichkeit zurück zu kehren, anstatt zunächst jeden Vorschlag von Oppositionsseite aus Kalkül abzulehnen. So hätte die Möglichkeit bestanden, die Entscheidung über die Beteiligung der Landesfeuerwehr bereits in der letzten Landtagssitzung zu treffen. Stattdessen hätten SPD, Grüne und SSW auf Zeit gespielt, und die Feuerwehr zunächst vor den Kopf gestoßen.

Angesichts der im Jahr 2015 wirksam werdenden Umsatzsteueränderungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb Europas forderte Arp die Regierungsfraktionen auf, ihre ablehnende Haltung gegen die in Schleswig-Holstein geltende Glücksspielgesetzgebung zu überdenken. Dann wird die Steuer nicht mehr im Land des Leistungsempfängers fällig, sondern im Sitzland des leistenden Unternehmers.

„Das ist seit 2007 bekannt und war der Grund, weshalb wir die Anbieter hier in Schleswig-Holstein ansiedeln wollten. So würden die Steuereinnahmen hier im Land bleiben“, erklärte der CDU-Abgeordnete.

Ganz offensichtlich sei dies dem ehemaligen Finanzminister und SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzenden erst mit sechsjähriger Verspätung aufgefallen. Da selbst Stegner nun erkannt habe, dass die Glücksspielanbieter Steuern zahlen, forderte Arp ihn auf, seine Einsicht auszuweiten:

„Wer Feuerwehren, Friesenstiftung, Suchtberatung, sowie der Schuldner und Insolvenzberatung Mittel zukommen lassen will, der muss dafür sorgen, dass die Dienstleistung hier im Land erbracht wird. So wird auch eine staatliche Aufsicht über das Glücksspielangebot erst möglich. Das ist ehrlicher und besser für die Menschen im Land“, so Arp abschließend.

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