Hans Jörn Arp: Wettbewerb statt Staatsmonopol auf dem Glücksspielmarkt

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Der Abgeordnete der CDU-Landtagsfraktion Hans-Jörn Arp kritisierte heute (25. September 2013) die Bestrebungen der Koalition für ein staatliches Glückspielmonopol scharf
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Es gibt keine schlüssige Begründung dafür, die staatlichen Spielbanken den Spielhallen gesetzlich vorzuziehen. Niemand versteht, warum in Spielbanken gegessen, geraucht und Alkohol ausgeschenkt werden darf und in Spielhallen nicht. Deshalb muss die Landesregierung das Spielbankengesetz an das schärfere Spielhallengesetz anpassen und Kohärenz zwischen den Rechtsgrundlagen herstellen.

Insgesamt müsse dafür Sorge tragen werden, dass das gesetzgeberische Durcheinander in Schleswig-Holstein ein Ende habe. Das habe die CDU in ihrer Regierungsverantwortung erreicht. Dagegen sei die Koalition aus SPD, Grünen und SSW noch meilenweit von kohärenten Regelungen weg und habe bereits 1.200 Arbeitsplätze vernichtet.

Denn durch den Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag befinde sich die Koalition weiter auf brüchigem Eis. Sie habe versucht, ein Monopol bei den Sportwetten und beim Lotto zu schaffen und sei jeweils gescheitert. Jetzt versuche sie dasselbe bei den Spielbanken und wird wieder scheitern. Die Koalition mache sich mit ihrem gesetzgeberischen Durcheinander unglaubwürdig.

Herr Stegner mit seiner links-ideologischen Brille und seine Koalition erkennen die Hauptprobleme auf dem Glücksspielmarkt nicht, weil sie die Existenz des Internets konsequent leugnen. Sie werden weder in Deutschland noch sonst wo das Glücksspiel verbieten können. Sie verweigern sich der Realität“, sagte Arp abschließend.

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