EU-Mitgliedsstaaten müssen sich an Online-Glücksspielgesetzgebung halten

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Die EU hält es für sehr wichtig, dass die Rechtslage auf dem virtuellen Glücksspielmarkt geklärt ist. Deshalb hat die Europäische Kommission heute gegen die Online-Glücksspielgesetzgebung in 6 Mitgliedsstaaten ein offizielles Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Länder Belgien, Zypern, Tschechien, Litauen, Polen und Rumänien haben ein Manhnschreiben der EU-Kommission erhalten. Vor allem Schweden halte sich nicht an die entsprechenden EU-Vorschriften in Bezug auf die eigene Online-Glücksspielgesetzgebung. Zwei „mit Gründen versehene Stellungnahmen“ wurden an Schweden versandt, womit das Land förmlich dazu aufgefordert wird, die eigene Online-Glücksspielgesetzgebung mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht in Einklang zu bringen. Sollte dies nicht innerhalb der nächsten zwei Monate geschehen, könnte nach Ablauf der Frist ein Gerichtsverfahren gegen Schweden vor dem Europäischen Gerichtshof eingeleitet werden.

Während die Kommission das Verfahren gegen Finnland eingestellt hat, laufen weiterhin Untersuchungen gegen Frankreich, Griechenland, Ungarn,Niederlande und auch gegen Deutschland.

Der EuGH hat inzwischen genau festgelegt, wie die Bestimmungen des EU-Vertrags auf den (Online-)Glücksspielsektor anzuwenden sind. Es wurde entschieden, dass durch „nationale Vorschriften, die die Erbringung von Glücksspieldienstleistungen, die in anderen Mitgliedstaaten zugelassen sind, untersagen, die Freiheit von Gebietsansässigen, über das Internet die in anderen Mitgliedstaaten angebotenen Dienstleistungen zu erhalten, eingeschränkt wird“. Außerdem mus die Vergabe von Glücksspielkonzessionen transparent gestaltet werden und darf weder diskriminierend noch willkürlich sein. 

Maarten Haijer, der Generalsekretär der EGBA, kommentierte die Entscheidung wie folgt: „Die heutige Entscheidung der Kommission ist deshalb so wichtig, weil sie für den Online-Glücksspiel-Markt in der EU weitere Rechtsklarheit bringt. Besonders hervorzuheben ist die Ausdauer und das Engagement von Kommissar Barnier und seinen Dienststellen im Sinne einer zeitgemäßen und EU-konformen Glücksspielregelung. Die EGBA appelliert an die Mitgliedsstaaten, diese Gelegenheit zu nutzen, um eine Glücksspielgesetzgebung einzuführen, die Marktrealitäten entspricht sowie den Anforderungen des EuGH genügt und so den Gang vor den Gerichtshof zu vermeiden hilft.“ Es gehe vor allem auch um den Verbraucherschutz, weshalb sich alle Mitgliedsstaaten einer Prüfung zu den „Maßnahmen zum verantwortungsvollen Umgang mit im Fernabsatz angebotenen Glücksspielen und Wetten“ unterziehen müssen.

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