
Der israelische Pokerprofi Gal Yifrach sieht sich in den Vereinigten Staaten mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert. Der Gewinner eines WSOP Bracelets aus dem Jahr 2018 wurde in Los Angeles festgenommen und wegen Geldwäsche sowie der Beteiligung am Betrieb eines illegalen Glücksspielnetzwerks angeklagt. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm langjährige Haftstrafen und hohe Geldbußen.
Ermittler werfen illegales Glücksspiel und Geldwäsche vor
Nach Angaben der US Staatsanwaltschaft soll Gal Yifrach gemeinsam mit drei weiteren israelischen Staatsbürgern ein illegales Glücksspielgeschäft betrieben haben. Die Ermittler werfen der Gruppe vor, Einnahmen aus dem Betrieb von Spielautomaten über Casinochips, Schecks und zahlreiche Bankeinzahlungen gewaschen zu haben.
Den Behörden zufolge sollen Bargeldbeträge gezielt auf mehrere Banken verteilt und jeweils unterhalb der gesetzlichen Meldeschwelle eingezahlt worden sein. Dadurch hätten verdächtige Finanztransaktionen verschleiert werden sollen.
Immobilien und Vermögen im Visier der Behörden
Die Anklageschrift wirft Gal Yifrach außerdem vor, Teile der mutmaßlich illegalen Einnahmen in Immobilien im Großraum Los Angeles investiert zu haben. Neben möglichen Freiheitsstrafen fordern die US Behörden deshalb die Einziehung von Vermögenswerten im Wert von mehr als 500.000 US Dollar sowie mehrerer Immobilien.
Während Gal Yifrach und ein weiterer Angeklagter bis zum Prozess in Untersuchungshaft bleiben, wurden zwei Mitbeschuldigte unter strengen Auflagen wieder auf freien Fuß gesetzt.
Erfolgreiche Pokerkarriere erhält schweren Rückschlag
Gal Yifrach hatte sich in der internationalen Pokerszene vor allem durch seinen Gewinn eines WSOP Bracelets im Jahr 2018 sowie zahlreiche Auftritte in bekannten Livestream Pokerformaten einen Namen gemacht. Die aktuellen Vorwürfe überschatten nun seine bisherige Karriere und zählen zu den aufsehenerregendsten Strafverfahren gegen einen bekannten Pokerprofi der vergangenen Jahre.
Über die Schuld der Angeklagten muss nun ein US Gericht entscheiden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.









