Liechtenstein: Casino-Lizenz muss neu ausgeschrieben werden

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Seit Jahren kämpft man in Vaduz, Liechtenstein um eine Casino Lizenz, Hochgepokert.com berichtete mehrfach. Jetzt müssen die Lizenzen neu ausgeschrieben werden. 

Das Ringen um die einzige Casino Lizenz in Liechtenstein wurde Ende Januar 2012 beendet. In der Sitzung vom 31. Januar 2012 hat die Regierung die Spielbankenkonzession an die Casino Vaduzerhof AG erstellt. Geplant war ein Resort mit einem modernen Casino, einem 4-Sterne Hotel samt Restaurant und Wellnessbereich. Doch dann folgte der erste Rückschlag.

Das Casino Vaduzerhof wurde vorerst auf Eis gelegt. Denn die Casino Admiral AG, die ebenfalls um die Lizenz gekämpft hatte, hatte im Januar rechtzeitig Beschwerde gegen den Entscheid der Liechtensteiner Regierung eingereicht. Diese hat der Casino Vaduzerhof AG, hinter der Casinos Austria sowie Unternehmer Wolfgang Egger stehen, den Vorzug gegeben.

Das Problem: Ursprünglich wollte Wolfgang Egger sein Casino-Hotel mit den Casinos Austria in die Tat umsetzen. Diese zogen sich jedoch mit der Begründung zurück, sie wollten sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und nicht ins Hotelgeschäft einsteigen. Also suchte sich der Unternehmer in diesem Bereich einen neuen Partner, das Grand Casino Baden. Zu diesem Zeitpunkt lief aber bereits das Prüfverfahren des Amts für Volkswirtschaft und somit wäre der Partnerwechsel zu spät. 

Im Juni 2012 ging es vor Gericht. Aus dem Gerichtsurteil ging hervor, dass das Amt die Prüfkriterien klar zu Sprache bringen muss. Im ersten Bewerbungsverfahren wurde der Fokus auf Hotel und Restaurant und Standort gelegt. Das war falsch! In den Bewertungskriterien sollten in Zukunft den Casino-Plätzen mehr Gewichtung zugemessen werden. Rechtfertigungsversuche nach diesem Debakel scheiterten und so wurde es lange Zeit still um das Projekt in Liechtenstein. 

Wie der Staatsgerichtshof nun am Donnerstagnachmittag mitteilte, hat dieser der Individualbeschwerde der Casino Admiral AG, Vaduz, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes, keine Folge gegeben. Somit ist das gesamte Konzessionierungsverfahren inklusive der Ausschreibung zu wiederholen.

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