
Ein Spieler aus Deutschland hat vor dem Landgericht Wiesbaden erfolgreich gegen den Online-Pokeranbieter PokerStars geklagt. Das Gericht entschied, dass der Anbieter rund 64.500€ an Spielverlusten erstatten muss. Der Grund: Das Angebot war im relevanten Zeitraum ohne deutsche Lizenz verfügbar.
Spieler verlor über Jahre mehr als 64.000€
Der Kläger hatte zwischen 2016 und Anfang 2023 über die deutschsprachige Plattform von PokerStars an Online-Poker und Online-Casinospielen teilgenommen. Insgesamt verlor er dabei rund 64.500€. Das Landgericht Wiesbaden kam zu dem Ergebnis, dass das Angebot in dieser Zeit nicht den deutschen Glücksspielvorschriften entsprach.
Online-Glücksspiel war lange Zeit verboten
Bis zum 30. Juni 2021 waren Online-Glücksspiele in Deutschland grundsätzlich verboten. Erst mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag wurde der Markt teilweise geöffnet. Allerdings dürfen Anbieter seitdem nur dann Glücksspiel im Internet anbieten, wenn sie über eine offizielle deutsche Lizenz verfügen. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte PokerStars eine solche Genehmigung im relevanten Zeitraum nicht. Die Lizenz wurde erst im März 2023 erteilt.
Verträge deshalb rechtlich unwirksam
Das Gericht erklärte die Spielverträge zwischen dem Anbieter und dem Kläger daher für nichtig. Dadurch entstand ein Anspruch auf Rückzahlung der verlorenen Einsätze. In seiner Begründung stellte das Gericht außerdem klar, dass Online-Poker ebenfalls unter die Glücksspielregelungen des Glücksspielstaatsvertrags fällt.
Gericht sieht keinen Konflikt mit EU-Recht
Das Landgericht Wiesbaden betonte außerdem, dass das frühere Verbot von Online-Glücksspielen nicht gegen europäisches Recht verstoße. Die Regelung diene dem Ziel, Spielerschutz zu gewährleisten und Glücksspielprobleme einzudämmen. Damit reiht sich das Urteil in mehrere Entscheidungen deutscher Gerichte ein, die sich mit Verlusten aus Online-Glücksspielen ohne Lizenz beschäftigen.
FAQ
Das Gericht stellte fest, dass das Angebot im relevanten Zeitraum ohne deutsche Lizenz betrieben wurde.
Der Spieler erhält laut Urteil rund 64.500€ zurück.
Bis 2021 galt ein weitgehendes Verbot für Online-Glücksspielangebote ohne Lizenz.
Ja. Das Landgericht Wiesbaden ordnete auch Online-Poker den Glücksspielregelungen zu.









