Hans-Jörn Arp: „Auftauchen, Maul aufreißen, Abtauchen!“

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In Schleswig-Holstein haben fünf weitere Unternehmen Lizenzen für Sportwetten erhalten. Das teilte das Innenministerium am Dienstag in Kiel mit. Damit bieten jetzt zwölf Firmen im Norden Sportwetten an. 

Die Lizenzen gelten bis zum 26. August 2018. Das Innenministerium prüft derzeit die Anträge von 22 weiteren Anbietern für den Betrieb von Sportwetten. Darüber hinaus bemühen sich 22 Antragsteller um eine Lizenz für Online-Casinospiele wie Poker und Roulette. Die frühere CDU/FDP-Landesregierung hatte mit einem eigenen, besonders liberalen Glücksspielgesetz den Markt im Norden geöffnet.

Die neue Koalition aus SPD, Grünen und SSW will den Sonderweg Schleswig-Holsteins beenden, was aber als juristisch schwierig gilt. Solange das Gesetz gelte, hätten Glücksspielanbieter einen Rechtsanspruch auf Genehmigung, erläuterte Innenminister Andreas Breitner (SPD).

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat die heute (28. August 2012) von SPD-Innenminister Andreas Breitner betriebene Vergabe weiterer Sportwettenlizenzen begrüßt und SPD-Fraktionschef Stegner wegen anderslautender Behauptungen vor der Wahl scharf angegriffen:

Mit der heutigen Entscheidung des Innenministers werden ab heute fünf weitere Internetanbieter hinsichtlich der Einhaltung von Spielerschutzkriterien und Suchtprävention endlich kontrolliert. Von den Abgaben, die diese Anbieter dadurch zahlen, werden vor allem der Breitensport und die Suchtprävention im Land profitieren“, erklärte Arp in Kiel.

Der CDU-Glücksspielexperte forderte Innenminister Breitner auf, zeitnah über die verbleibenden Anträge sowohl auf Sportwettenlizenzen als auch auf Online-Casinospiele zu entscheiden:

Herr Breitner hat heute erneut gezeigt, dass unser Innenministerium nach Recht und Gesetz vorgeht, und nicht nach Pressemitteilungen des SPD-Landesvorsitzenden. So muss es weiter gehen“, forderte Arp.

Als ehemaliger Innenminister habe Stegner wissen müssen, dass sich das Ministerium auch nach einem Regierungswechsel an Recht und Gesetz halten müsse. Dennoch habe er vor der Wahl fortgesetzt behauptet, die Lizenzvergabe würde im Falle eines Regierungswechsels sofort eingestellt. Stegner hatte auch in der Plenardebatte am 25. April 2012 (Amtliches Plenarprotokoll, S. 6706) wörtlich gesagt:

Ralf Stegner: „Ich sage sehr deutlich, dass nach dem Regierungswechsel auf der Basis eines solchen Gesetzes keine einzige Lizenz mehr vergeben wird.

Hans-Jörn Arp abschließend: „Heute erhält der SPD-Landesvorsitzende von seinem Stellvertreter und Nachfolger als Innenminister, Andreas Breitner eine weitere dringend erforderliche Nachhilfe zum Rechtsverständnis in demokratischen Staatsformen. Besonders beredt ist dabei nach Stegners kernigen Aussagen vor der Wahl sein heutiges Schweigen. Stegner hat Management by Nilpferd betrieben: Auftauchen, Maul aufreißen, Abtauchen.“

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Quelle: dpa / CDU Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag

 

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