Anleitung für Pokerspieler welche vom Finanzamt nicht überrascht werden wollen

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Das Steueramt oder das Finanzamt, wie es in Deutschland heisst, lösten betreffend Nachzahlungen an den Staat heftige Diskussionen aus. Begleitet wird dies von vielen aktuellen Fällen wie derjenige von Eduard Scharf zeigt. Ich veröffentlichte letzte Woche einen leicht veränderten Steuerbescheid eines Pokerspielers aus der Schweiz und wurde in den Kommentaren auf diverse Punkte hingewiesen, welche aus vieler Sicht Sinn machen.

Besonders interessierte mich der Hinweis von „Walti“, welcher einen Artikel auf Steuerinformationen.ch zitierte. Dieser betraf eine Publikation vom Kantonalen Steueramt in Zürich zum Artikel StG16, welcher Einkünfte von Amateur und Profispielern unterscheidet:

  • Amateurspieler welche in den Casinos Gewinne erzielen, müssen diese Gewinne aufgrund des Spielbankengesetz nicht versteuern. Alle anderen Gewinne (Internet, Ausland) sind steuerpflichtig und die Buy-ins können abzogen werden.

  • Pokerspieler welche vom Spiel leben, gelten als selbstständig Erwerbende und müssen eine Buchhaltung führen. Dies gilt auch für die Gewinne im Casino

Nun stellt sich die Frage, wie man den Steuerämtern gegenüber begegnet. Ist man schon als Pokerspieler bekannt und will seine Gewinne „verbergen“ und eine hohe Busse riskieren? Fakt ist, dass in der heutigen Informationsgesellschaft schnell ein Steueramt auf den Hendon Mob oder auf Officialpokerrankings stösst und sich auf diese Einträge beruft. Ob diese dann korrekt sind, das interessiert das Steueramt selten.

Weil ich kein Freund von überraschenden Steuerrechnungen und Forderungen bin, empfehle ich Schweizer Pokerspielern (gilt vermutlich für die meisten deutschen Pokerspieler auch) folgende Punkte einzuhalten:

  • Führung einer peniblen Buchhaltung (Live, Internet, Cash- und Tunierpoker) inkl. Aufwände für Reise und Logis

  • Quittungen sammeln von Turnierbuyins (Casino Austria bietet dies an), Hotel und Benzinquittungen (Beweis für nicht gecashte Anlässe)

  • Abklärung der genauen Situation bei der Behörde welche den definitiven Steuerbescheid erstellt. (Schweiz: Kantonales Steueramt) (Deutschland: Finanzamt des Bundeslands). In der Schweiz erfolgt die Beurteilung noch unterschiedlich, doch ist eine bundesweite Harmonisierung geplant, jedoch noch nicht aktiv.

  • Sich vorgängig mit einem Steuerberater zu treffen und die Steuererklärung von einem Profi ausfüllen zu lassen.

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Generell stösst man bei den Behörden bei der Einholung von Vorabinformationen auf Verständnis und kann mit diesen Stellen gut reden. Wenn der Steuerbescheid gefällt ist, ist die Handhabe betreffend der Kulanz sehr eingeschränkt.

Tipp:
Tool zur Buchhaltung von Poker fürs Iphone (Pokerjournal): http://megolden.com/iapps/home.html

Cheers

Martin Bertschi

 

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