
Denn nach einem Urteil und der vernichtenden Kritik des Europäischen Gerichtshofs am deutschen Glücksspielstaatsvertrag, nämlich, dass das geltende staatliche Monopol nur zulässig sein kann, wenn es die Suchtgefahr bei allen Spielarten konsequent bekämpft, dies aber nicht passiert, besteht Handlungsbedarf. In Berlin sollte eine neue Lösung gefunden werden.
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Diskutiert wurden und werden aktuell zwei Modelle: Auf der einen Seite ist eine Öffnung des Glücksspielmarkts auch für private Anbieter unter Beibehaltung des Monopols für Lotterieveranstaltungen denkbar. Ein anderes Modell sieht eine so genannte Weiterentwicklung des Lotterie- und Sportwettenmonopols vor, bei dem Angebote im Internet möglich, aber den staatlichen Anbietern vorbehalten sein sollen. Eine Entscheidung blieb allerdings aus. Gründe hierfür sind noch nicht bekannt. Klar ist allerdings, dass nun die Chefs der Staatskanzleien gefordert sind. Sie sollen die kommenden Monate nutzen, um die beiden Modelle noch genauer auszuarbeiten.







