
Die drei Bereiche regeln den Betrieb und die Zulassung von Spielbanken, die Gebühren und die Durchführung von Geschicklichkeitsgeldspielen sowie die Erhebung von Aufsichtsabgaben. „Die erarbeitete Rechtslage ermöglicht es, eine Casino-Konzession und Online-Konzessionen zu vergeben. Ich erwarte einen wirtschaftlichen Impuls für unser Land und neue Steuereinnahmen“, sagt der stellvertretende Regierungschef Martin Meyer.
Noch im 1. Quartal 2011 kann mit der Konzessionsausschreibung begonnen werden. Die Regierung entscheidet nach der Prüfung durch das Amt für Volkswirtschaft über die Erteilung der Konzession. Eine Anerkennung als Geschicklichkeitsspiel bleibt Poker verwehrt. Hold’em, Omaha & Co. zählen weiterhin zu den Glücksspielen.
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