
Die Handballer hielten sich nicht ans Werbeverbot. Offenbar beflügelt durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das Änderungen am geltenden Glücksspielstaatsvertrag verlangt, und motiviert durch die laufende Debatte der Länder über eine Neugestaltung des Vertrags, wurden bei den Spielen des THW gegen den FC Kopenhagen im April und bei der Partie der Kieler gegen die Rhein-Neckar Löwen im Mai, die Werbung von bet-at-home.com aufgestellt. Eine Ordnungswidrigkeit, die Grundlage für den Bußgeldbescheid ist. Unklar ist, ob es zu einem Rechtsstreit zwischen der Stadt Kiel und der Europäischen Handball Föderation kommt, oder die Handballer das Bußgeld akzeptieren.
Empört über das Vorgehen der Stadt zeigten sich der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki. „Das darf doch nicht wahr sein. Für die gleiche Werbung, die bei jedem Champions-League -Auswärtsspiel des THW völlig selbstverständlich im Fernsehen zu sehen ist, erhebt die Weltstadt des Handballs ein Bußgeld von 250.000 Euro. So macht man Spitzensport in Schleswig-Holstein kaputt“, wetterte Arp in Kiel. FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki sprach von verheerenden Auswirkungen des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags, die nun deutlich würden. Arp und Kubicki nutzten die Gelegenheit, um für eine Konzessionierung privater Sportwettenanbieter zu werben.
Im Ruhrpott wehrt sich derweilen der Sportverein Westfalia Herne gegen ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro. Die Westfalia hatte im vergangenen November die Banneranzeige eines Sportwettenanbieters aus Gibraltar auf seine Internet-Seite genommen. Die Bezirksregierung in Düsseldorf reagierte mit einer Unterlassungsverfügung und forderte die Westfalia auf den Banner zu entfernen. Der Klub reagierte nicht, ließ den Banner, wo er ist und die gesetzte Frist verstreichen. Bei der Westfalia hält man die Werbeschaltung für legal.
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