Bringt der neue Glücksspielstaatsvertrag die Internetzensur?

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Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) und der Chaos Computer Club (CCC) haben einen Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrages (hier als PDF) veröffentlicht, der zurzeit von den Ministerpräsidenten der Bundesländer verhandelt wird und der zum 1. Januar 2012 Gültigkeit erlangen soll. Neben der Diskussion um die Vergabe von sieben zeitlich befristeten Lizenzen für das Anbieten von Sportwetten an private Unternehmen, wird auch darüber verhandelt, wie man nicht lizenzierte Unternehmen und illegale Anbieter vom Markt aussperren kann.

Als mögliches Mittel werden Sperrsysteme angesehen, die einen Zugriff auf bestimmte Webseiten von Deutschland aus nicht mehr erlauben. „Wir erleben hier einen weiteren Versuch, eine Zensurinfrastruktur in Deutschland aufzubauen. Diesmal kommt er unter dem Deckmäntelchen der Prävention von Glücksspielsucht, wahrscheinlicher ist jedoch die Furcht vor Steuereinnahmeverlusten durch ausländische Glücksspielseiten“, erklärt Benjamin Stöcker, Mitglied im AK Zensur.

Dem freien Zugang zu Informationen im Netz würde damit der Kampf angesagt. Welche Sperrtechniken zum Einsatz kommen sollen, sei dem Entwurf nicht eindeutig zu entnehmen. AK Zensur befürchtet allerdings, dass die Zugangsprovider zu Sperren auf IP-Adress-Ebene oder einer Deep Packet Inspection – einer Überwachung des gesamten Netzverkehrs – angehalten werden sollen. Dies wären Techniken, wie sie zum Beispiel in China zum Einsatz kommen.

AK Zensur zitiert aus dem Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags vom 3. Dezember 2010 (§ 9 Absatz 5): Die Glücksspielaufsicht könne Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die verantwortliche Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch Satz 1 eingeschränkt. Hierdurch sind Telekommunikationsvorgänge im Sinne des § 88 Abs. 3 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes betroffen.

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Update: Der Blogger und Rechtsanwalt Udo Vetter widmet sich auf seinem Law Blog heute sehr ausführlich dem Thema der Netzsperre. Er hat aktuelles Material zum Glücksspielstaatsvertrag vorliegen und schreibt: „Netzsperren soll es nach dem Willen der Ministerpräsidenten schon sehr bald geben. Die Politiker wollen den Deutschen den Onlinezugang zu “illegalen” Glücksspielangebeoten kappen, indem sie das Fernmeldegeheimnis einschränken. Damit sollen Provider künftig verpflichtet werden, auf Zuruf staatlicher Stellen “unerlaubte Glücksspielangebote” für das deutsche Internet zu blockieren. Diese Maßnahmen ergeben sich sich aus dem aktuellsten Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages (Stand: 4. April 2011), der mir vorliegt… “ Hier geht es zum Law Blog …

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