
Die Folge wären Schadensersatzansprüche in mindestens zweistelliger Millionenhöhe, sollte die Glücksspielbranche ihre Einnahmeausfälle gerichtlich einfordern. Einer der Kernpunkte der juristischen Mängel sieht der Rechtsexperte darin, das es möglich sei bisher erlaubte Spielhallen nach spätestens 5 Jahren nach Inkrafttreten des neuen Staatsvertrages automatisch die Erlaubnis zu entziehen. Dies sei ein verfassungswidriger Eingriff in fremdes Eigentum.
Der aktuelle Vertrag soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten, jedoch sieht nicht nur der Rechtsexperte Siegfried Kauder einige rechtliche Probleme und Klagen auf den deutschen Staat zukommen, sollte dieser neue Glücksspielstaatsvertrag verifiziert werden.
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