
Die Kritik war verheerend und es als einfache Zurückweisung zu bezeichnen, wäre noch optimistisch. Auf insgesamt elf Seiten wurde der eingereichte Entwurf Stück um Stück auseinandergenommen. Der geplante Glücksspiel-Staatsvertrag verstößt gegen zahlreiche europäische Gesetze und tritt die Dienstleistungsfreiheit mit Füßen.
Besonderen Anstoß fanden die EU-Kommissare an der Idee, nur sieben Lizenzen auszugeben. Andreas Schultheis von ISA Casinos formulierte treffend: „Worauf sich die Anzahl von sieben Lizenzen gründet, ist bis heute ein wohl gehütetes Geheimnis der Ministerpräsidentenkonferenz und ihrer Glücksspielreferenten.“
Dass die Konzessionsabgabe bei üppigen 16,66% angesetzte ist, fanden die Herren und Damen in Brüssel ebenso wenig realistisch, wie alle Rechtsexperten und Kritiker, die sich schon im Vorfeld lautstark beschwerten. Kicker.de titulierte mit: „Glücksspielstaatsvertrag: Rote Karte aus Brüssel“. Das Handelsblatt sprach da schon deutlichere Töne und bezeichnete es als „EU-Klatsche für die Glücksspiel-Pläne“.
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Die 15 Länderchefs müssen nun einen neuen Entwurf vorlegen und innerhalb eines Monats nachbessern. Lediglich Schleswig-Holstein erkannte im voraus die Fehler im Staatsvertrag und stieg aus. Das nördlichste Bundesland arbeitet ein eigenes Gesetz aus, welches nicht nur von den Glücksspiel Anbietern positiv aufgenommen wurde. Sollte dieses Gesetz durchkommen, könnten Firmen sich dort eine Lizenz holen, die wohl auch deutschlandweit gültig wäre.







