

Wie nun bekannt wurde, hat Joran van der Sloot Klage bei der „Comisión Interamericana de Derechos Humanos“ (CIDH) eingereicht, da es bei seiner Verhaftung und Auslieferung durch die chilenische Justiz zu Missachtungen seiner persönlichen Rechte gekommen sei. Das CIDH ist das Südamerikanische Äquivalent zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wie van der Sloot in einem Interview im Rahmen der peruanischen TV Show „El Dominical“ sagte, sei er durch die chilenische Polizei unter Druck gesetzt worden. Man habe ihm verboten seine Familie zu kontaktieren und außerdem habe er keinen Strafverteidiger zur Seite gestellt bekommen.
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Die Klage van der Sloots, welche gerade vom CIDH geprüft wird, umfasst auch Anschuldigungen gegen den ehemaligen peruanischen Präsidenten Alan García und dessen ehemaligen Innenminister Octavio Salazar, die laut van der Sloot Druck auf die peruanische Regierung ausgeübt hätten, um seine Auslieferung zu forcieren. Nicht weniger, als zehn Millionen Dollar Schadensersatz fordert der Niederländer dafür.
Am 06.02.2012 wird der Prozess gegen van der Sloot fortgeführt. Sollte er verurteilt werden, drohen ihm 30 Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von ca. 74.000 Dollar. Außerdem bleibt er weiter Hauptverdächtiger rund um das Verschwinden der US-Amerikanerin Natalee Holloway im Mai 2005.







