

Die Behörden in Salzburg werfen Winkler eine Reihe von Anklagepunkte vor, dies sind die gravierendsten:
Im Zeitraum von 2008 – 2010 habe Winkler als Polizeijurist die Beschlagnahmung von Glücksspielautomaten widerrechtlich aufgehoben.
Er habe einigen Glückspielbetreibern Stellungnahmen und Informationen zu laufenden Verfahren mitgeteilt, dies steht natürlich im Widerspruch zu seiner Tätigkeit als Polizeijurist.
Des Weiteren soll Winkler für eine Wiener Glücksspielfirma tätig gewesen sein. Gegen dieses Unternehmen läuft seit 2010 ein Strafverfahren. Während dieser Tätigkeit soll er ein gewerbliches Darlehen von 85 Millionen Euro beantragt haben, das Unternehmen wollten Schloss Sighartstein kaufen und dort ein Casino errichten. Er gab diesen Zweitjob jedoch nicht bei seinem Arbeitgeber an.
Der Polizeijurist Winkler hat angekündigt am Montag eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einzureichen, und eine Aufhebung seiner Suspendierung zu beantragen.
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Quelle: Salzburger Nachrichten







