Kriminalbeamte vermissen Gesamtkonzept gegen Geldwäsche

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Der Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK) vermisst weiter eine Gesamtstrategie gegen Geldwäsche. Dieser Mangel wird aus Sicht des Verbandes auch mit den aktuellen Plänen für Maßnahmen gegen Geldwäsche beim Online-Glücksspiel nicht behoben. Der vorliegende Gesetzesentwurf suggeriere einen geregelten oder gar kontrollierten Markt des legalen sowie des illegalen Glücksspiels im Internet.

„Dies ist jedoch de facto in keiner Weise der Fall und wird es auch nach unserer Bewertung auf absehbare Zeit nicht sein“, heißt es in einer Stellungnahme des BDK für eine Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages am Montag in Berlin. Erneut krisisiert wird, dass Spielhallen vom Geldwäschegesetz nicht erfasst werden.

Nach Angaben der Kriminalbeamten sind die Ermittlungsinstrumente der Strafverfolger im Internetbereich noch immer massiv beschnitten. Daher bestünden gravierende Schutz- und Sicherheitslücken. Selbst wenn die gesetzlichen Vorgaben künftig erfüllt würden, blieben die Regelungen von der US-Regulierung des Online-Glücksspielmarktes weit entfernt. „In der Summe würde es somit auch nach einem Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzentwurfes de facto weiterhin keinerlei Kontrolle des weiterhin illegalen Online-Glücksspielmarktes geben.“

Zuvor hatten die IT-Wirtschaft sowie Internet-Wettanbieter die Pläne der Bundesregierung als ungerechtfertigt kritisiert. Die Annahme, dass mit dem Online-Glücksspiel erhöhte Geldwäsche-Risiken verbunden seien, könne nicht bestätigt werden, erklärten der Wettanbieter betfair und der IT-Verband Bitkom in ihren Stellungnahmen.

quelle: dpa

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