Ein detaillierter Schweizer Steuerbescheid wegen Poker

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Der Fall Eddy Scharf schlägt in Deutschland hohe Wellen. Aber auch Schweizer Pokerspieler leiden vermehrt unter dem Druck von Steuerämtern. So hat ein Pokerspieler welcher anonym bleiben will, vom Steueramt soeben eine neue Steuereinschätzung für das Jahr 2010 bekommen und soll innert zehn Tagen knapp 180’000 Schweizer Franken überweisen.

Was die Schweiz angeht, so ist das Steueramt rabiater zu Pokerspielern als zum Beispiel das Finanzamt in Deutschland. Denn dort muss theoretisch jeder Pokergewinn ausserhalb von Schweizer Casinos versteuert werden. Dazu gehören Gewinne im Ausland und auch im Internet. Dass die Verfolgung von Pokerspielern zum „Sport“ von Finanzämtern gehört, zeigte sich an der letzten Tagung der Finanzdirektoren: In einem Referat eines ihrer Kollegen wurde wurde anhand dem „Hendon Mob“ gezeigt, wie ein Lehrling Pokergewinne von Einwohnern im Internet aufspürt. „Auch lohne es anonyme Anzeigen zu verfolgen, und nur bei geringen Anhaltspunkten könne schon ein Verfahren eröffnet werden“.

Wenn ein Pokerspieler seine Gewinne nicht in der Steuererklärung angibt, dann droht ihm eine Nachsteuer und eine Busse. Die Busse beträgt mindestens 25% des Deliktbetrags. So ist dem Autor ein Fall von einem Pokerspieler bekannt, welcher einem Job in Softwarefirma nachging. Sein Jahreseinkommen betrug 165’000 Schweizer Franken. Dafür bezahlte er im Jahr 2010,  28’197 Schweizer Franken Steuern.

In seinem Urlaub 2010 machte er jedoch einen Livegewinn von 342’000 Schweizer Franken. Weil er 2010 in der Schweiz lebte, zogen ihm das Casino in Las Vegas noch 30 Prozent ab, welches er über Kanada mittels „Totaltaxrefund“ zu 18% wieder erhielt. Zudem riss er im Internet noch einige grosse Turniere im Gesamtwert von 187’000 Schweizer Franken. 

Aufgrund einer anonymen Anzeige (vermutlich eines neidischen Pokerspielers), erhielt der betroffene Pokerspieler den folgenden Bescheid: 

Zwischentaxation wegen ausserordentlichen Glücksspielgewinnen im Jahr 2010: 

ErhebungFr.SteuerfussFr.




Einkommen


Steuerbar 694’00011.728%81’392.00




Vermögen


Steuerbar50’0000%0.00




Total einfache Staatssteuer

81’392.00








Steuerberechnung
Steuerfuss Fr.
Staatssteuern (Kanton)
100%
Gemeindesteuern xxxxxxxx
110.00%


210.00%170’923.20
Kirchensteuer (andere)
0.00% 0.00
Personalsteuer

24.00
Total Staats- und Gemeindesteuern

170’947.20




Abzüglich Verrechnungssteuer

– 0.00
bezahlte Steuern bis zum 30.9.2012 für das Jahr 2010

– 28’197.25
Zwischentotal

142’749.75
Busse

35687.45
Total (zahlbar innert 10 Tagen)

178’437.20

 

Zudem erhielt der Besagte noch eine Strafsteuer von fast 36’000 Schweizer Franken, weil er die Pokergewinne ausserhalb von Schweizer Casinos nicht versteuert hatte.

Macht also etwa 180’000 Schweizer Franken Nachsteuern welche er innert 10 Tagen begleichen soll. 

Berücksichtigt wurden vom Steueramt nicht:
–      30% Abzug des US Gewinns
–      Aufwände (Buyins, Reisekosten, sonstige Kosten)
–      Buyins Internet für die erfolgreichen Turniere (verlorene Buyins können nicht abgezogen werden.

In Absprache mit einem Anwalt, besteht wenig Aussicht auf eine lohnende Klage, weil nur die fehlenden Aufwände für das besagte Turnier und eventuell der fehlende Abzug von den US Behörden geklagt werden kann. Er meinte, dass im wesentlichen die Nachforderung gerechtfertigt sei.

Der Spieler überlegt jetzt einen Umzug nach Österreich. Im Moment gilt dort Poker als Glücksspiel und zukünftige Gewinne müssen nicht versteuert werden. Auch nicht wenn es im Ausland oder im Internet erzielt wurde, was jedoch diesen Fall nicht betrifft. Die Gewinne von 2010 schuldet er der Schweiz in jedem Fall. Und weil in der Schweiz Steuerschulden nicht als Strafbestand gelten, kann er ohne Konsequenzen wieder in die Schweiz einreisen. Zudem erhält er in Österreich keine Post vom Steueramt aus der Schweiz: Denn Briefe ins Ausland dürfen von Steuerämtern in der Schweiz nicht verschickt werden.

Cheers

Martin Bertschi 

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