

Zumindest haben die Höchstrichter die Beschwerde offiziell angenommen. Somit wird dem von Peter Zanoni geschaffenen Unternehmen die Gelegenheit gegeben, den Beweis anzutreten, dass die geplante Novellierung verfassungswidrig und außerdem im Rahmen „EU-Dienstleistungsfreiheit“ als unvertretbar anzusehen sei. Gegenüber der APA äußert sich ein Sprecher des Verfassungsgerichtshof dahingehend, dass aus der Einleitung eines Vorverfahrens noch keineswegs auf eine Zulässigkeit der Beschwerde geschlossen werden kann. Die Argumente auf Seite der Betreiber der privaten Cardcasinos bleiben aber zumindest nicht ungehört. Über 19 Jahre hat sich die CCC-Gruppe und deren Anwälte einiges an Routine in diesen Rechtsfragen angeeignet und somit scheint die Schlacht noch keineswegs verloren. Als Turnierspieler braucht man angeblich lediglich „a chip and a chair“. Als Cardcasino Betreiber in Österreich braucht man aktuell gute Anwälte und hoffentlich verständige Juristen beim Verfassungsgerichtshof.
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Quelle: derstandard.at







