

Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung ist die jahrelang rechtlich ungeklärte Frage, ob Poker ein Geschicklichkeits- oder Glücksspiel ist. Mit der Novellierung des Gesetzes unterliegt das Kartenspiel nun definitiv dem Glücksspielgesetz (GSpG). Ende 2012 ist für bestehende Lokale eine entsprechende Übergangsfrist abgelaufen, seit Jahresbeginn bräuchten sie eine Pokerlizenz nach GSpG. Diese gibt es aber noch nicht, das Finanzministerium hat noch nicht einmal die Ausschreibung gestartet.
Der UVS Vorarlberg nimmt in seiner Entscheidung darauf Bezug und stellt klar, dass die Pokertische zum Zeitpunkt der Razzia rechtskonform betrieben worden seien. „Nur weil die Berufungswerberin die Pokertische während der Geltungsdauer der Übergangsbestimmung legal betrieben hat, besteht zudem noch lange kein Verdacht, dass nach Ablauf der Übergangsbestimmung die Berufungswerberin diese weiter betreiben wird“, heißt es in dem Erkenntnis, das der APA vorliegt.
Zanoni ist mit seinen Concord Card Casinos der größte Pokerbetreiber in Österreich. Im heurigen Jahr hat ihm die Finanzpolizei noch keinen Besuch abgestattet, sagte er der APA. In einem kleineren Linzer Pokercasino hat es dagegen Ende Jänner eine Razzia gegeben.
snu/sp
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