Urteil: Pokerturniere bis €15 Buy-in sind kein Glücksspiel

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern eine interessante Entscheidung getroffen. Ein Pokerturnier in der Variante Texas Hold’em  ist kein Glücksspiel, wenn die Teilnahmegebühr lediglich so hoch ist, dass dadurch die Veranstaltungskosten gedeckt werden. Die Grenze wurde dabei auf €15 festgelegt. Die Entscheidung geht auf eine Klage einer Turnierveranstalterin aus Mitteldeutschland zurück, wie es in der Pressemitteilung
heißt.

Die Frau wollte 2010 ein Qualifikationsturnier in Wittenberg veranstalten, bei dem jeder Teilnehmer Tickets für andere Turniere als Preise gewinnen konnte. Bei diesen Turnieren wurden dann größere Preise in Aussicht gestellt. Doch das Turnier wurde von der Stadt untersagt mit der Begründung, dass es sich um illegales Glücksspiel handele. Die Veranstalterin reichte daraufhin Klage ein, da die Teilnehmer außer einer Gebühr von €15 keinen Geldeinsatz leisten mussten und es sich daher nicht um Glücksspiel sondern um Unterhaltungsspiel handele.

Zunächst wurde ihre Klage abgewiesen, da auch eine Teilnahmegebühr zur “Erlangung einer Gewinnchance” führe. Doch nun hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil aufgehoben mit der Begründung, dass nicht jede Entgeldzahlung zur “Erlangung einer Gewinnchance” genüge, sondern die Zahlung für die Gewinnchance „gefordert“ wird, dass also „zwischen der Zahlung und der Gewinnchance ein notwendiger Zusammenhang besteht“. Dieser besteht bei einer reinen Teilnahmegebühr allerdings nicht, wenn dadurch nur oder überwiegend die Veranstaltungskosten gedeckt werden, so heißt es in dem Urteil.  

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