

Der BVG begründet diese Entscheidung „dass die Bescheide fehlerhaft seien, das Verfahren mangelhaft durchgeführt worden sei, der Beirat im Finanzressort nicht gehörig beigezogen worden sei und das Ministerium auch widersprüchlich argumentiert habe,“ so laut einer Meldung auf DiePresse.com.
Durch das Automatenverbot seit 01.01.2015 hat diese Entscheidung eine besondere Bedeutung. Denn damit ist das Automatenspiel weiterhin nur in den vollkonzessionierten Casinos der Casinos Austria erlaubt. Novomatic musste bereits die große Admiral Filiale im Wiener Prater schließen.
Für die Casinos Austria ist dies mit Sicherheit ein wichtiger Tag. Novomatic und das Konsortium Gauselmann/Grand Casino Baden AG werden die Gerichtsentscheidungen juristisch und inhaltlich prüfen lassen.







