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Der in Deutschland umstrittene Glücksspielstaatsvertrag sorgt weiterhin für viel Unklarheiten. Derzeit laufen bei den Gerichten viele Klagen gegen den im Juli 2012 in Kraft getretenen Vertrag ein. Jüngst hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einem Urteil seine rechtlichen Zweifel in Bezug auf die Konzessionen der Anbieter von Sportwetten festgestellt. Zwar sei die Beschränkung auf 20 Sportwetten-Anbieter mit der Bayerischen Verfassung vereinbar, dass diese Anzahl jedoch im Nachhinein durch einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz geändert werden kann, widerspricht zwingenden verfassungsrechtlichen Vorgaben. Des Weiteren urteilte das Bayerische Verfassungsgericht über die Werberichtlinien für öffentliches Glücksspiel, die die Bundesländer gemeinsam erlassen haben. Diese Regelung sei nicht konform mit der bayerischen Verfassung und dürfe nicht zu einer ländereinheitlichen Normsetzung ermächtigt werden.
Das Urteil basiert auf drei Popularklagen eines Wettanbieters, der gegen den Zustimmungsbeschluss des Bayerischen Landtags zum Staatsvertrag geklagt hatte und damit bereits teilweise erfolgreich war.
Es bleibt wohl weiter abzuwarten, wann eine Entscheidung zur Regelung in Bezug auf Sportwetten vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof bzw. Europäischen Gerichtshof getroffen wird. Klar ist jedoch, dass man den bisherigen Glücksspielstaatsvertrag neu überarbeiten muss, um eine Vernünftige Regelung auch im Rahmen der EU-Richtlinien auszuarbeiten.