

Weiterhin kritisierte das Gericht die erst spät hinzugefügten Richtlinien und dessen Gewichtung, die von interessierten Unternehmen zu beachten waren.
Dieser am Freitag getroffene Beschluss des hessischen Verwaltungsgerichts hat nunmehr Bestand, da ein Anfechtung des Urteils nicht mehr zulässig ist. Damit ist der Glücksspielstaatsvertrag nun endgültig gescheitert.
Wie es jetzt weiter geht ist bislang offen. Vor gut zwei Wochen jedoch, hatte die hessische Landesregierung bereits Vorschläge für eine Neuregelung der Lizenzvergabe bekanntgemacht. Dort beschloss man fünf Leitlinien, die dabei helfen sollen, eine verbesserte Glücksspielregulierung in Deutschland zu schaffen. Eine der Leitlinien befasst sich auch mit der Regulierung von Poker und Casino angeboten im Internet.
Gefragt sind jetzt die anderen Bundesländer, die sich mit den Ideen aus Hessen auseinandersetzen müssen. Klar ist jedoch, dass schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden muss, die sich auch mit dem europäischen Recht vereinbaren lässt.







