

Das Gericht hat nun zugunsten des Klägers entschieden mit der Begründung, dass Poker-Gewinne kein Lohn für eine unternehmerische Tätigkeit darstellen. Der Spieler kassiert nicht für seine Teilnahme am Pokerspiel, sondern nur im Falle eines Gewinns.
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes befreit jedoch nicht von der Einkommensteuer auf Pokergewinne. Diese Steuer wird vom Finanzamt auch weiterhin von Profispielern eingefordert.
Das Urteil zu diesem Fall hat der Bundesfinanzhof hier veröffentlicht.







