Ist es fünf vor oder fünf nach zwölf für die Concord Card Casino-Gruppe?

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Die wohl wichtigste Nachricht zuerst: auch am 1.1.2020 kann man in den Concord Card Casinos österreichweit pokern! Dieses Statement kam heute auf der Pressekonferenz in Österreich sehr spät, aber es kam.

Trotz aller Widrigkeiten der letzten 26 Jahre, die CCC-Boss Peter Zanoni auf allen möglichen rechtlichen und verwaltungsbehördlichen Ebenen erdulden musste, ist der Wille noch immer nicht gebrochen. Die CCC-Gruppe soll weiterhin das tun, was sie am besten kann: ein erfolgreicher privater Anbieter für Pokerspiele sein.

Schon direkt nach der Gründung des ersten CCC im Jahre 1993 begannen im Prinzip die Schwierigkeiten mit den Behörden. Zunächst wurde dem Antrag auf eine Gewerbeerlaubnis entsprochen, da sich diese innerhalb der damaligen Bestimmungen bewegte.

Ab dann jedoch gab es Versuch um Versuch, mit immer neuen Regelungen und Entscheidungen, die CCC-Gruppe in die Knie zu zwingen. Stand jetzt läuft ein Konkursverfahren, mit dem 31.12.2019 endet die aktuelle Übergangsfrist und die letztinstanzlichen Urteile von österreichischen Gerichten waren allesamt ernüchternd.

Doch worum geht es eigentlich?

Seit 2010 verlangen der österreichische Staat bzw. die Finanzbehörden in Vorarlberg eine sogenannte Kriegsopferabgabe vom privaten Unternehmen CCC, nicht jedoch von seinem staatlichen Pendant. Das Problem dabei ist, dass diese Abgabe nicht auf die Einnahmen des Betriebs berechnet werden, sondern auf die Einsätze der Spieler. In den Turnieren also nicht auf die Fee, sondern auf die gesamte Buy-Ins plus Fee. Und im Cash Game nicht auf das Rake, sondern auf den gesamten Pott.

Da man dies im Cash Game allerdings nicht genau feststellen kann, werden die Einsätze anhand der Umsätze geschätzt und daraufhin wird die Abgabe festgelegt. Und alleine diese Praxis hat bewirkt, dass der gesamte Konzern Konkurs anmelden musste, da die Abgabe die Einnahmen schon übersteigt.

Ebenso verhält es sich mit der Glücksspiel-Abgabe in Höhe von 16%. Diese wurde eingeführt, allerdings wurde dabei nicht genau definiert, welche Bemessungsgrundlage ihr zugrunde liegt. Und die Finanzbehörden gehen hier zweierlei Wege, denn bei den CCCs wird auch diese Abgabe auf die (geschätzten) Einsätze angewendet. Bei den konkurrierenden staatlichen Spielbanken jedoch wird diese Abgabe nur auf die tatsächlich erzielten Einnahmen fällig. (Ein Verstoß gegen das sog. Kohärenzprinzip.)

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Im Jahr 2018 jedoch wurde der letzte Bescheid dieser Art gegen das CCC vom Verwaltungsgerichthof aufgehoben und entschieden, dass dieser nicht den gesetzlichen Vorgaben entspreche. Davon unberührt bleiben bisher allerdings alle vorherigen Bescheide, da diese nach Auffassung dieses Urteils zwar auch rechtswidrig wären, allerdings bereits rechtskräftig sind und daher auch von den Behörden durchgesetzt werden.

Erdrosselungsabgabe ja oder nein?

De facto steht also eine Auslegung eines Gerichts, welches zudem in Einklang mit dem Europäischem Gerichtshof ist, gegen die Entscheidungen anderer Gerichte bzw. Instanzen. Auf juristischem Wege wird die Luft langsam dünn für die CCC-Gruppe, dennoch besteht noch Hoffnung.

Auf politischem Weg könnten Eingaben gemacht werden, die zum einen auf eine Verlängerung der aktuellen Übergangsfrist abzielen oder aber auf eine Prüfung der derzeitigen Gebührenordnung.

Nun geht es dabei alleine um Spitzfindigkeiten, wie es scheint. Der Versuch, Peter Zanoni wegen der Veranstaltung von illegalem Glücksspiel dingfest zu machen, scheiterte nach vielen Versuchen mit einem Freispruch 2006.

Die Errichtung eines Monopols auf dem Pokersektor soll allem Anschein nach mit allen Mitteln vorangetrieben werden.

Dabei wurde von den Chefs und von Angestellten der CCC-Gruppe noch einmal beteuert, wie existentiell wichtig für fast alle der über 600 Mitarbeiter dieser Arbeitgeber war und ist. Zudem sorgen die CCCs jährlich für ca 65.000 Übernachtungen durch anreisende Pokerspieler aus dem Ausland. Das CCC besitzt also durchaus Wirtschaftskraft und ist vom Grundsatz her ein gesundes Unternehmen.

Durch die sogenannten Erdrosselungsabgaben kann der Betrieb aber nicht ordentlich geführt werden. Wenn sich diese Praxis also nicht ändert, wird der österreichische Staat früher oder später sein Ziel erreichen. Allerdings sollte es dazu in einem Rechtsstaat nicht kommen.

Drücken wir also die Daumen, dass zum einen die politischen Pfade einen Aufschub bringen und zum anderen die juristischen Gängeleien ein Ende finden.
 

2 KOMMENTARE

  1. Die Basis für die Besteuerung der CCC-Gruppe ist nicht der Umsatz sondern sind die Einsätze, die die Spieler im Spiel einsetzen. Wenn also 30€ im Pot sind und das Unternehmen für die Dienstleistund ein Rake von 1€ erhält (Umsatz), dann ist die Basis der Besteuerung das Geld der Spieler in Höhe von 30€. Es sollen also 16% von dem den Spielern gehörenden Geld (30€) als Glücksspielabgabe gezahlt werden. Somit soll in diesem Beispiel bei1€ Umsatz (Rake) eine Glücksspielabgabe von 4,80€ gezahlt werden.
    Das ist in §57 Glücksspielgesetz so hineingeschrieben worden. („Glücksspielabgabe von 16 vH vom Einsatz.“)
    Der gleiche Vorgang (30€ am Tisch, 1€ Rake) würde übrigens bei der Casag zu einer Glücksspielabgabe von 30cent führen, da dort die Basis für die Besteuerung die „Jahresbruttospieleinnahmen“ sind. (Spieleinsätze und sonstige Vergütungen minus der ausgezahlten Gewinne) Somit muss dort eine Glücksspielabgabe von 30% allerdings von der Basis 1€ gezahlt werden.
    Also beträgt die Glücksspielabgabe für den gleichen Vorgang (mit einem Umsatz von 1€) einmal 0,30€ und einmal 4,80€.
    Damit beträgt die Glücksspielabgabe bei der CCC-Gruppe automatisch ein Vielfaches von den Einnahmen und daher wird argumentiert, dass hier de facto ein Verbot der Ausübung der Berechtigung zum Anbieten der Dienstleistung im Gesetz festgeschrieben wurde.

  2. Hallo kepasa56,
    genauso haben wir das auch dargestellt in unserem Text.
    Wir wollten genau diese Diskrepanz auch aufzeigen.
    Gruß aus der Redaktion

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