Inzwischen ist nicht mehr der Impfstoff knapp, sondern die Zahl der Menschen, die sich impfen lassen möchte. Kurzum: In vielen Impfzentren und Arztpraxen gibt es mehr Impfstoff als Impfwillige und wer sich gegen das Corona-Virus impfen lassen möchte, hat nun sehr gute Karten, schnell einen Termin zu erhalten. Mit der Impfung sind dann auch wieder mehr Aktivitäten wie Reisen und Besuche von Veranstaltungen möglich. So erwarten Veranstalter inzwischen oft einen Impfnachweis oder den Nachweis einer Genesung. Zwar sind negative Corona-Tests auch hier weiterhin eine Option, aber eben eine doch eher unangenehme. Damit Geimpfte ihren Impfstatus nachweisen können, hat die EU einen einheitlichen Impfnachweis eingeführt. Dieser erfolgt digital über die CovPass-App oder alternativ über die Corona-Warn-App. Doch wie funktioniert das genau und sind die Apps und Nachweise auch wirklich sicher?
Digitaler Impfnachweis für EU-Bürger
Ende Januar beschloss der Europäische Rat die Einführung eines „standardisierten Impfnachweises“ für medizinische Zwecke für alle EU-Bürger. Nach einiger Zeit der Entwicklung steht seit dem 01. Juni 2021 das „EU-Gateway“ zur Erstellung und Prüfung der Zertifikate online zur Verfügung. Viele EU-Mitgliedsstaaten wie Deutschland, Polen und Dänemark haben entsprechende Lösungen bereits umgesetzt und sind am Gateway angeschlossen. Grundsätzlich gilt: Wie auch die Impfung selbst besteht aktuell keine Pflicht, das Angebot für den digitalen Impfnachweis auch zu nutzen. Es handelt sich also um ein freiwilliges Angebot. Entsprechende Zertifikate erhalten Geimpfte nach ihrer Impfung direkt in den Impfzentren und Arztpraxen als auch in Apotheken, welche die entsprechenden Codes generieren dürfen.
Schritt für Schritt zum digitalen Impfnachweis: So funktioniert es
Im Prinzip ist der Erhalt eines digitalen Impfnachweises für Geimpfte vergleichsweise simpel gestaltet. Wer sich impfen lassen und einen Impfnachweis haben möchte, kommt mit diesen wenigen Schritten zu seinem Ziel:
- Schritt – Impfung: Zunächst steht natürlich überhaupt erst mal die Impfung an. Diese erfolgt in den nach wie vor arbeitenden Impfzentren als auch in Arztpraxen. Da die Zahl der Impfwilligen inzwischen sinkt, prüfen Länder, Kreise und Bund weitere Alternativen. Auch „Impfungen to Go“ über mobile Impfteams oder an öffentlichen Orten wie Einkaufszentren sind hier im Gespräch oder werden bereits angeboten. Impfwillige haben also beste Chancen, kurzfristig eine Impfung zu erhalten.
- Schritt – Zertifikat ausstellen lassen: Nach der Impfung generieren die Mitarbeiter der Impfzentren, Arztpraxen oder Apotheken einen QR-Code, welcher das Impfzertifikat beinhaltet.
- Schritt – App herunterladen und Code einscannen: Im dritten Schritt müssen die Geimpften nun nur noch die eigens hierfür vorgesehene App „CovPass“ oder als Alternative die Corona-Warn-App herunterladen. Nun lässt sich der Code entsprechend über die Apps einscannen, welche daraufhin einen digitalen Impfnachweis beziehungsweise das digitale Impfzertifikat erstellen. Anmerkung: Einen vollständigen und somit gültigen Impfschutz zeigen die Apps erst 14 Tage nach dem Erhalt der zweiten beziehungsweise letzten benötigten Impfung an.
Wichtig: Wer seinen Impfnachweis beziehungsweise sein Impfzertifikat erhalten, gescannt und somit in seiner App gespeichert hat, sollte den erhaltenen QR-Code dennoch unbedingt aufbewahren. Wer etwa sein Handy tauschen möchte, weil er die neuesten Spiele spielen oder das beste Online Casino nutzen möchte, oder sein Handy schlicht verliert, muss den QR-Code nämlich erneut scannen. Nur so lässt sich der digitale Nachweis auf dem neuen Gerät neu generieren.
Wichtige Fragen zum digitalen Impfnachweis
Auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums und auf den eigens vom Robert Koch Institut eingerichteten Seiten zum CovPass finden sich etliche Antworten auf wichtige Fragen. Von denen gibt es durchaus eine ganze Menge. So stellen sich beispielsweise Genesene und bereits Geimpfte die Frage, wie sie nachträglich ihren digitalen Nachweis erhalten können.
Für Genese gibt es hierfür ein entsprechendes „Genesenenzertifikat“. Auf ein solches Zertifikat haben diejenigen einen Anspruch, deren Covid-19-Erkrankung weniger als sechs Monate zurückliegt und die ihre Erkrankung mittels eines PCR-Test-Ergebnisses auch nachweisen können. Das Ergebnis des PCR-Tests darf dabei maximal 180 Tage alt sein. Genesenenzertifikate sind nur in Arztpraxen erhältlich und sind ab dem 28. Tag nach dem Test gültig und haben eine Gesamtgültigkeitsdauer von 180 Tagen nach dem Test. Ist das Zertifikat abgelaufen, reicht eine einmalige „Genesenenimpfung“ aus, um ein Impfzertifikat zu erhalten.
Wer seine Corona-Impfung bereits vor der Einführung des digitalen Impfnachweises erhalten hat, kann sich sein Zertifikat nachträglich ausstellen lassen. Erfolgte die Impfung in einem Impfzentrum, erhalten die Geimpften in den meisten Bundesländern ihren entsprechenden QR-Code automatisch per Post. Des Weiteren haben einige Länder auch Online-Portale eingerichtet, über welche die Codes bereitgestellt werden. Stehen diese Optionen nicht offen, können sich die betroffenen Personen ihren Impfnachweis auch nachträglich von ihren Ärztinnen und Ärzten und von ihren Apothekerinnen und Apothekern ausstellen lassen.
Apps erhalten und die Gültigkeit des analogen Impfpasses
Wie bereits erwähnt, lassen sich die Zertifikate und Nachweise sowohl in der eigens hierfür vorgesehenen CovPass-App als auch in der Corona-Warn-App speichern. Wer also bereits seit längerer Zeit die Corona-Warn-App nutzt, muss nun nicht zwingend die CovPass-App installieren, sondern kann für alle Zertifikate und Nachweise auch die offizielle Warn-App nutzen. Diese hat in den vergangenen Wochen und Monaten gleich mehrere Updates erhalten und wurde dementsprechend um die hierfür benötigten Funktionen erweitert. Beide Apps sind über die gängigen Appstores von Google, Apple & Co. erhältlich. Hierfür einfach in den Stores über die Suchfelder nach „CovPass“ oder „Corona-Warn-App“ suchen und die Apps installieren.
Wer seine Impfung erhalten und diese in seinem gelben Impfpass hat dokumentieren lassen, verfügt übrigens ebenfalls über einen grundsätzlich gültigen Impfnachweis. Auch besitzen die ausgedruckten Zertifikate der EU und die Impfbescheinigungen der Impfzentren und Arztpraxen weiterhin ihre Gültigkeit. Prinzipiell gilt, dass der digitale Impfnachweis über die CovPass- beziehungsweise die Corona-War-App ein freiwilliges und ergänzendes Angebot darstellt. Unbeachtet dessen gilt jedoch die Empfehlung, die digitalen Angebote auch zu nutzen, da sie in vielerlei Hinsicht einfacher zu handhaben und sicherer sind.