Poker-Gewinn oder Kredit? Streit um $968.000 bei Einreise

0
Tom Goldstein

Tom Goldstein, ehemaliger Top-Anwalt und passionierter High-Stakes-Pokerspieler, steht aktuell im Mittelpunkt eines brisanten Rechtsstreits mit der US-Regierung. Dabei geht es um $968.000 in bar, die er im Jahr 2018 bei der Einreise aus Hongkong mit sich führte. Die Behörden behaupten, es handle sich um nicht versteuerte Pokergewinne – Goldstein widerspricht und spricht von einem privaten Darlehen.

Anklage wegen Steuerhinterziehung

Goldstein wurde im Januar 2025 wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung angeklagt. Die Vorwürfe beziehen sich auf angeblich nicht gemeldete Pokereinnahmen in Millionenhöhe. Laut Ermittlern soll Goldstein über $50 Millionen in privaten High-Stakes-Partien gewonnen haben. Besonders bekannt wurde er durch seinen Auftritt beim „Million Dollar Game“ von Hustler Casino Live 2024, wo er spektakulär die Gewinnerhand in einem Pott mit $540.000 foldete – eine Szene, die viral ging.

Im Zentrum des aktuellen Verfahrens steht jedoch eine Begebenheit vom 25. Oktober 2018: An diesem Tag reiste Goldstein mit einem Flug aus Hongkong am Dulles International Airport in Virginia ein – mit fast einer Million Dollar Bargeld im Gepäck. Seine Anwälte betonen, dass er die Mitführung ordnungsgemäß bei der US-Zollbehörde (CBP) deklariert habe, wie es das Gesetz verlangt, wenn Beträge über $10.000 eingeführt werden.

Pokergewinn oder privates Darlehen?

Der US-Zoll hatte laut Aussagen eines IRS-Spezialagenten behauptet, Goldstein habe erklärt, das Bargeld stamme aus Glücksspielgewinnen. Dieser Punkt könnte im bevorstehenden Prozess eine entscheidende Rolle spielen. Goldsteins Verteidigung hingegen argumentiert, das Geld sei ein Darlehen eines Freundes gewesen, das zur Begleichung von Steuerschulden dienen sollte – nicht etwa Gewinne vom Pokertisch.

Der Ursprung des Geldes ist deshalb so brisant, weil bei falscher Deklaration erhebliche steuerrechtliche Konsequenzen drohen – bis hin zur strafrechtlichen Verurteilung.

Verstoß gegen das Aussageverweigerungsrecht?

Am 16. Mai 2025 reichten Goldsteins Anwälte einen Antrag auf Beweisausschluss ein. Sie fordern, dass sämtliche Aussagen, die angeblich gegenüber einem CBP-Beamten gemacht wurden, nicht zugelassen werden. Grund: Verletzung des fünften Verfassungszusatzes, der das Recht auf Aussageverweigerung garantiert.

Goldstein sei zwar der Pflicht zur Bargeldmeldung nachgekommen, sei aber dennoch von den Behörden abgeführt und in einen sogenannten „Secondary Screening Room“ gebracht worden, wo er längere Zeit habe warten müssen – ohne dass ihn jemand über seine Rechte aufgeklärt habe. Die Verteidigung stützt sich dabei auf das Grundsatzurteil Miranda v. Arizona (1966), dem zufolge jeder Verdächtige über sein Recht auf Schweigen und anwaltliche Vertretung aufgeklärt werden muss.

Besonders problematisch sei, dass der CBP-Beamte sich laut Gerichtsunterlagen bei der ersten Befragung durch den IRS-Agenten nicht an ein Gespräch mit Goldstein erinnerte – später aber doch angab, dieser habe erwähnt, dass das Geld aus Glücksspiel stamme. Die Verteidigung argumentiert, dass es keinerlei schriftliche oder zeitnahe Dokumentation dieser Aussage gibt – und sie deshalb unzulässig sei.

Prozessbeginn im Januar 2026

Tom Goldstein weist alle Vorwürfe zurück und plädiert auf „nicht schuldig“. Der Prozess gegen ihn soll am 13. Januar 2026 vor dem US-Bezirksgericht im Southern District of Maryland beginnen. Sollte sich die Darstellung der Staatsanwaltschaft durchsetzen, könnten Goldstein empfindliche strafrechtliche Konsequenzen drohen – nicht nur in Bezug auf die eingeführten Barmittel, sondern auch hinsichtlich potenziell nicht deklarierter Pokereinnahmen über mehrere Jahre hinweg.

Hinterlasse eine Antwort

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein