
- Goldstein reiste mit 968.000 US-Dollar in bar ein und machte widersprüchliche Angaben zur Herkunft
- Richterin lässt belastende Aussagen zu
- Der Poker-Anwalt soll über 50 Millionen US-Dollar an Gewinnen verschwiegen haben
Tom Goldstein, ein in den USA prominenter Anwalt und Mitgründer des Rechtsportals SCOTUSblog, hat vor Gericht eine erste empfindliche Niederlage erlitten. Im Mittelpunkt steht ein Vorfall aus dem Oktober 2018: Bei seiner Einreise von Hongkong nach Washington, D.C. trug er eine Sporttasche mit exakt 968.000 US-Dollar in bar bei sich.
Gegenüber Beamten der US-Transportsicherheitsbehörde TSA erklärte er, es handle sich um Pokergewinne. Später jedoch meldete er das Geld gegenüber dem US-Finanzamt IRS als Darlehen. Dieser Widerspruch könnte nun strafrechtliche Folgen haben.
Goldstein hatte versucht, seine damaligen Aussagen vor Gericht unterdrücken zu lassen. Seine Argumentation: Die Beamten hätten ihm seine sogenannten Miranda-Rechte nicht vorgelesen, also sei seine Aussage verfassungswidrig. Eine Bundesrichterin wies diesen Antrag jetzt aber zurück. Er sei bei der Zollkontrolle nicht in Gewahrsam gewesen, daher greife das Argument nicht. Seine Äusserungen dürfen somit im Prozess verwendet werden.
Pokergewinne oder Steuertrick?
Der Koffer mit Bargeld steht sinnbildlich für die umfangreichen Vorwürfe gegen Goldstein. Ermittler werfen ihm vor, über Jahre hinweg Millionen von Dollar aus High-Stakes-Pokerspielen weltweit nicht korrekt versteuert zu haben. Der Betrag im Koffer sei laut Anklage nur ein Bruchteil der tatsächlichen Einnahmen, denn insgesamt sollen es über 50 Millionen US-Dollar gewesen sein.
Hinzu kommt, dass Goldstein laut Anklageschrift Gelder seiner eigenen Kanzlei etwa für persönliche Ausgaben, Glücksspielschulden und Zahlungen „an oder im Namen von mindestens einem Dutzend Frauen“ zweckentfremdet habe. Um diese Transaktionen zu verschleiern, habe er Scheinbeschäftigungen in seiner Kanzlei fingiert. Auch Kreditanträge sollen mit falschen Angaben versehen worden sein.
Prozess startet 2026, Verteidigung wehrt sich
Trotz der erdrückenden Indizienlage bestreitet Goldstein sämtliche Vorwürfe. Bereits im ursprünglichen Verfahren hatte er auf „nicht schuldig“ plädiert, nach der erweiterten Anklage vom August wiederholte er dieses Plädoyer. Versuche, zentrale Punkte der Anklage wegen angeblicher Verjährung abzuweisen, scheiterten derweil ebenfalls.
Der eigentliche Prozess gegen Tom Goldstein beginnt am 13. Januar 2026 vor dem Bundesgericht in Maryland. Sollte er verurteilt werden, drohen dem einst gefeierten Anwalt empfindliche Strafen und das Ende seiner juristischen Karriere.







