Spielhallenbetreiber in Pforzheim feiern Teilerfolg

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Die Goldstadt Pforzheim hatte in der überarbeiteten Vergnügungsstätten-Konzeption eine Ausweitung der Sperrzeiten für Spielhallen vorgesehen. Diese wurde jetzt von dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim abgeschmettert.

Wie die Pforzheimer Zeitung berichtet, hatten fünf Unternehmen, die in Pforzheim Casinos oder Spielhallen betreiben, gegen die Änderung in der Vergnügungsstätten-Konzeption Klage beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Als Grund für die Klage wurde die Einschränkung der Berufsfreiheit und die Existenzgefährdung genannt. Die Mannheimer Richter gaben nun dieser Klage statt und hoben somit die Sperrstundenerweiterung auf. Ein ähnliches Urteil wurde bereits im März von dem Verwaltungsgerichtshof Hessen in Frankfurt gefällt.

Als Begründung nannten die Mannheimer Richter, dass das erforderliche atypische örtliche Gefahrenpotential für solch eine Sperrstundenverlängerung fehle. Die Stadt Pforzheim gab an, dass sich die Anzahl de Spielstätten seit 2007 auf 53 verdoppelt hätte. Mittlerweile würden mehr als 500 Geldspielautomaten in der Stadt betrieben werden.

Das wäre keine außergewöhnliche Entwicklung, argumentierten die Richter. Vergleichbare Zahlen seien in der gesamten Bundesrepublik wiederzufinden. Das Verhältnis der Einwohnerzahl zu der Anzahl der Geldspielgeräte wäre in anderen Kommunen teilweise deutlich höher. Bei der Verkürzung der Spielzeiten war man in der Pforzheimer Stadtverwaltung bereits behutsam vorgegangen. Man hatte eine sehr vorsichtige Formulierung gewählt, indem man nicht von einer früheren Schließung, sondern von einer späteren Öffnung der Spielstätten sprach. Man hatte wohl bereits mit Widerstand gerechnet. 

Die Stadt wies auch auf die gestiegene Nachfrage in der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle der Diakonie in Pforzheim hin. Im vergangenen Jahr besuchten 66 Hilfesuchende die offene Sprechstunde. Rund 30 Personen wurden weitergehend beraten. Einige wurden sogar in stationäre Therapie vermittelt.

Die Stadt Pforzheim prüft nun, ob man gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen kann, da das Mannheimer Gericht keine Revision zulässt.

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