Mainz: Ver.di lehnt Glücksspielgesetz des Landes Schleswig-Holstein ab

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„Die Bundeskoordinierung Spielbanken hat in einer Stellungnahme an den Landtag Schleswig-Holstein heute den gesonderten Entwurf eines Glücksspielgesetzes entschieden abgelehnt“, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). „Ver.di steht wie bisher grundsätzlich zum Glücksspielstaatsvertrag und spricht sich ausdrücklich für den Erhalt des Glücksspielmonopols in Deutschland aus“, so Stracke. Glücksspiel sei in Deutschland kein Wirtschaftsgut. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes verpflichtet zur Erfüllung des ordnungspolitischen Auftrages. Dieser besteht im Wesentlichen darin, das illegale Glücksspiel zurückzudrängen und ein staatlich kontrolliertes Angebot zur Bekämpfung der Folge- und Begleitkriminalität entgegenzuhalten. „Der Bundesarbeitskreis Spielbanken lehnt weiterhin Glücksspiele im Internet ab“, sagt Stracke. Mit dieser Angebotsform könne nicht glaubhaft Spieler- und Jugendschutz, Suchtbekämpfung sowie Suchtprävention betrieben werden.

Die Qualität und Attraktivität des Glücksspielangebotes, sowie die Gewährung aller erforderlichen Sicherheitsleistungen, lassen sich nur durch den Erhalt des Glückspielmonopols erzielen. Die beabsichtigte Liberalisierung des Glücksspielmarktes würde automatisch zu einer massiven Ausweitung des bisherigen Glücksspielangebotes führen. Aggressiv ausgetragener Wettbewerb und Gewinnmaximierung mit wachsender Spielsucht wären die unausweichlichen Folgen. Die Ministerpräsidenten sollten sich deshlab auf ihrer Sondersitzung am 6. April „zum Glücksspielmonopol in Deutschland“ bekennen, meint Stracke.

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