Köln: Wettverbot für Hartz IV Empfänger bestätigt

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Das Landgericht Köln hat vorerst das von ihm erlassene Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger bekräftigt, berichtet die Rheinische Post in ihrer Onlineausgabe. Der von WestLotto angestrebten Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gegen die Annahme von Sportwetten von Hartz-IV-Empfängern folgte die Kammer in der mündlichen Verhandlung nicht. Das Urteil wird am 5. Mai erwartet. WestLotto hat bereits Berufung angekündigt. Das Landgericht hatte einer Einstweiligen Verfügung des Sportwettenanbieters Tipico gegen die Westdeutsche Lotterie GmbH (Westlotto) stattgegeben, die es Westlotto untersagt, Sportwetten an Empfänger von Hartz IV zu verkaufen. Begründung: Westlotto verkaufe Rubbellose und Sportwetten an Menschen, deren Einkommenssituation eine Teilnahme an Glücksspielen nicht zulassen würde (Hochgepokert.com berichtete).

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