Schleswig-Holstein: Regierungswechsel kippt Glücksspielgesetz?

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Die Landtagswahlen in Schleswig-Holstein standen im Mai an. Die CDU konnte die Wahl mit einem hauchdünnen Vorsprung für sich entscheiden, hatte jedoch ihre Mehrheit verloren. Dies kann nun für das neugeborene Glücksspielgesetz bittere Folgen haben.

Die bisherige Koalition aus CDU und FDP hat keine Mehrheit mehr. Die beiden Parteien, die völlig unbeeindruckt von den anderen Bundesländern eine völlig eigene Glücksspielgesetzgebung durchgesetzt haben, sind damit nicht mehr in dieser Kombination an der Macht. Die SPD und Grünen sind in diesen Tagen die zwei größten Gegner des neuen Glücksspielgesetzes und werden alles in ihrer Macht stehende tun, um dieses wieder zu kippen.

Währenddessen hat die bisherige Regierung bereits einige Lizenzen vergeben. Darunter zählten bwin (Sitz Gibraltar), Bet365 (Großbritannien), bet-at-home, Tipico (beide Malta), sowie betfair, bwin und mybet. Wie das Innenministerium von Schleswig-Holstein bekannt gab, sind die Lizenzen bis zum 20. Mai 2018 befristet. PokerStars.de hat bisher noch keine Lizenz erhalten und wird diese nun höchstwahrscheinlich nicht mehr bekommen. 

Im Koalitions-Vertrag der SPD stellt diese klare Regeln auf. Unter dem Punkt „Landespolitische Maßnahmen“ heißt es: „Die Landesregierung wird in allen Bereichen sparsam sein müssen, will sie bei der Sanierung des Landeshaushalts in seiner ganzen Breite erfolgreich sein. Öffentliche Gelder müssen zielgenauer, gerechter und letztlich sparsamer eingesetzt werden.

Ziel der Landesregierung ist eine bundeseinheitliche Regelung des Glücksspiels und der Beitritt Schleswig-Holsteins zum Glückspielstaatsvertrag. Die Landesregierung wird prüfen, wie die Aufhebung des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes ohne Schadensersatz möglich ist und wie es durch eine Gesetzesänderung wettbewerbsrechtlich möglich ist, die Lizenzvergabe zu stoppen.

Des Weiteren will die SPD die Spielbanken verkaufen: 

Wir streben den Verkauf der Spielbanken an. Bei der Privatisierung wird berücksichtigt, dass keine Öffnung zum Online-Markt erfolgt, die Rechte der Beschäftigten beachtet werden und der geplante Wegfall der Abgaben kritisch geprüft wird.

Den kompletten Koalitionsvertrag findet ihr hier. (ab Zeile 507)

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